Manche mögen es schon immer besser gewußt haben: Eine komplexe "Bewältigung" des CDU-Finanzskandals ist von der Justiz hierzulande nicht zu erwarten, schließlich geht es dabei um tiefsitzende und gerne verdrängte Probleme des gesamten politischen Entscheidungssystems. Dennoch ist das Zwischenergebnis gleich dreier Verfahrensrunden, gelinde gesagt, ernüchternd. Am 31. Januar gab das Verwaltungsgericht Berlin der Klage der CDU gegen den Bundestagspräsidenten statt. Am 23. Februar stellte das hessische Wahlprüfungsgericht auf der Grundlage einer kurz zuvor ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Überprüfung der für die CDU siegreichen Landtagswahl in Hessen von 1999 ein, und am 28. Februar stimmte das Landgericht Bonn der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Ex-Bundeskanzler Kohl zu. Gäbe es nicht andere Malaisen, dürfte damit die Welt für die CDU-Führungsriege wieder in Ordnung sein.
Anderenorts aber beschleicht viele der Argwohn, daß die deutsche Justitia wieder einmal ihre geschichtsbekannte Einäugigkeit an den Tag gelegt hat. Aber ganz so einfach ist die Sache nicht. Jeder Jurist und jede Juristin weiß, daß die meisten gesetzlichen Regelungen Auslegungsspielräume enthalten. Auf viele Streitfragen geben die Gesetzestexte auch bei gründlicher Lektüre keine eindeutige Antwort.