Ausgabe November 2002

Ermächtigung zur Anwendung militärischer Gewalt gegen den Irak.

Gemeinsame Resolution beider Häuser des amerikanischen Kongresses vom 10./11. Oktober 2002 (Wortlaut

Am 10. und 11. Oktober 2002 ermächtigten beide Kammern des amerikanischen Kongresses US-Präsident George W. Bush zu einem Einsatz der Streitkräfte gegen den Irak. Im Repräsentantenhaus für die Entscheidung mit 296 gegen 133 Stimmen, im Senat mit 77 gegen 23 Stimmen. In beiden Häusern stimmten auch zahlreiche Demokraten für die Vorlage. - D. Red.

Als Reaktion auf den irakischen Aggressionskrieg und die widerrechtliche Besetzung Kuwaits bildeten die Vereinigten Staaten im Jahr 1990 eine Koalition zur Befreiung Kuwaits und seines Volkes, um die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten zu verteidigen und die Irak-Resolutionen des UN-Sicherheitsrats durchzusetzen. Nach der Befreiung Kuwaits im Jahr 1991 trat der Irak einem von den Vereinten Nationen vermittelten Waffenstillstandsabkommen bei, im Rahmen dessen der Irak unter anderem zustimmte, seine nuklearen, biologischen und chemischen Waffenprogramme sowie Entwicklungs- und Trägersysteme für entsprechende Waffen aufzugeben und die Unterstützung für den internationalen Terrorismus zu beenden. Die Bemühungen der internationalen Waffeninspekteure, der amerikanischen Nachrichtendienste und Informationen irakischer Überläufer lieferten die Erkenntnis, dass der Irak über große Vorräte an chemischen Waffen sowie ein umfangreiches Biowaffenprogramm verfügte und der Herstellung einer Atomwaffe näher war, als es nachrichtendienstliche Berichte bis dato erkennen ließen. Der Irak versuchte, die Bemühungen der Waffeninspekteure zur Entdeckung und Zerstörung von Lagerstätten für Massenvernichtungswaffen und entsprechende Entwicklungskapazitäten zu vereiteln und verletzte dadurch die Vereinbarungen des Waffenstillstands in direkter und eklatanter Weise, was schließlich zum Rückzug der Inspekteure aus dem Irak am 31. Oktober 1998 führte.

Mit dem Public Law 105-235 (14. August 1998) entschied der Kongress, dass die laufenden irakischen Programme zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen vitale Interessen der Vereinigten Staaten, den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit bedrohten und der Irak seine internationalen Verpflichtungen auf "eklatante und inakzeptable Weise" verletze. Der Kongress drängte den Präsidenten "in Übereinstimmung mit der Verfassung und den entsprechenden Gesetzen der Vereinigten Staaten angemessene Schritte zu unternehmen, um den Irak zur Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen zu veranlassen." Der Irak stellt eine fortgesetzte Bedrohung für die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten sowie den internationalen Frieden und die Sicherheit in der Golfregion dar und kommt auf eklatante und inakzeptable Weise nach wie vor nicht seinen internationalen Verpflichtungen nach, indem er unter anderem weiterhin chemische und biologische Waffen besitzt und entwickelt, sich aktiv um Atomwaffen bemüht und Terrororganisationen Unterschlupf gewährt und unterstützt. Der Irak verletzt unbeirrt die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, indem er die brutale Unterdrückung seiner Zivilbevölkerung fortsetzt und so den internationalen Frieden und die Sicherheit in der Region bedroht, indem er sich weigert, widerrechtlich im Irak festgehaltene nicht-irakische Bürger, darunter einen amerikanischen Soldaten, freizulassen, heimkehren zu lassen oder über sie Rechenschaft abzulegen und indem es der Irak unterlässt, widerrechtlich beschlagnahmtes Eigentum an Kuwait zurückzugeben. Das gegenwärtige irakische Regime hat seine Fähigkeit und Bereitschaft demonstriert, Massenvernichtungswaffen gegen andere Länder und sein eigenes Volk einzusetzen. Das gegenwärtige irakische Regime hat seine fortgesetzte Feindseligkeit gegenüber den Vereinigten Staaten unter Beweis gestellt und seine Bereitschaft gezeigt, diese anzugreifen, unter anderem 1993 bei einem Mordanschlag auf den damaligen Präsidenten Bush und bei tausenden von Zwischenfällen, bei denen Streitkräfte der Vereinigten Staaten und der Koalition während der Durchsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beschossen wurden.

Im Irak halten sich bekanntermaßen Mitglieder der Al Qaida auf, einer Organisation, die die Verantwortung trägt für Anschläge auf die Vereinigten Staaten, ihre Bürger und Interessen sowie für die Anschläge vom 11. September 2001. Irak unterstützt und beherbergt nach wie vor andere internationale Terrororganisationen, darunter Organisationen, die das Leben und die Sicherheit von Bürgern der Vereinigten Staaten von Amerika bedrohen. Die Anschläge vom 11. September 2001 haben unterstrichen, welch schwerwiegende Bedrohung die Beschaffung von Massenvernichtungswaffen durch internationale Terrororganisationen darstellt. Die vom Irak unter Beweis gestellte Fähigkeit und Bereitschaft Massenvernichtungswaffen einzusetzen, das Risiko, dass das gegenwärtige irakische Regime diese Waffen entweder bei einem Überraschungsangriff auf die Vereinigten Staaten oder gegen ihre Streitkräfte einsetzt oder sie internationalen Terroristen zur Verfügung stellt, die dies tun könnten, und das enorme Ausmaß an Schaden, der den Vereinigten Staaten und ihren Bürgern durch einen solchen Anschlag entstehen würde - all diese Gründe zusammengenommen rechtfertigen ein Vorgehen der Vereinigten Staaten zur Selbstverteidigung. UN-Sicherheitsratsresolution 678 (1990) autorisiert die Anwendung aller notwendigen Mittel, um UN-Sicherheitsratsresolution 660 (1990) und spätere relevante Resolutionen durchzusetzen und um den Irak zu zwingen, bestimmte Aktivitäten, die den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit bedrohen, zu unterlassen, darunter die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen sowie die Verweigerung und Behinderung von UN-Waffeninspektionen unter Verletzung von UN-Sicherheitsratsresolution 687 (1991), die Unterdrückung seiner Zivilbevölkerung unter Verletzung von UN-Sicherheitsratsresolution 688 (1991) und die Bedrohung von Nachbarländern oder Operationen der Vereinten Nationen im Irak unter Verletzung von UN-Sicherheitsratsresolution 949 (1994). In der Ermächtigungsresolution zur Anwendung militärischer Gewalt gegen den Irak (Public Law 102-1) autorisiert der Kongress den Präsidenten "zum Einsatz der Streitkräfte der Vereinigten Staaten gemäß der UN-Sicherheitsratsresolution 678 (1990) zur Durchsetzung der UN-Sicherheitsratsresolutionen 660, 661, 662, 664, 665, 666, 667, 669, 670, 674 und 677". Im Dezember 1991 brachte der Kongress die Auffassung zum Ausdruck, dass er "die Anwendung aller notwendigen Mittel zur Durchsetzung der Ziele der UN-Sicherheitsratsresolution 687 in Übereinstimmung mit der Ermächtigungsresolution zur Anwendung militärischer Gewalt gegen den Irak (Public Law 102-1)" unterstützt, dass die Unterdrückung der Zivilbevölkerung im Irak die UN-Sicherheitsratsresolution 688 verletzt und "eine ständige Bedrohung für den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität der Golfregion darstellt" und dass der Kongress "den Einsatz aller notwendigen Mittel zur Durchsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 688 unterstützt". Das Gesetz zur Befreiung des Irak aus dem Jahr 1998 (Public Law 105-338) brachte die Auffassung des Kongresses zum Ausdruck, dass die Vereinigten Staaten Bemühungen zum Sturz des gegenwärtigen irakischen Regimes unterstützen und die Einsetzung einer demokratischen Regierung an dessen Stelle fördern sollten. Am 12. September 2002 haben sich die Vereinigten Staaten durch Präsident Bush verpflichtet, "gemeinsam mit dem UN-Sicherheitsrat gegen die gemeinsame Bedrohung durch den Irak vorzugehen" und "auf notwendige Resolutionen hinzuarbeiten", während er auch klarstellte, dass die "Sicherheitsratsresolutionen durchgesetzt werden und die gerechtfertigten Forderungen nach Frieden und Sicherheit erfüllt werden müssen, andernfalls werde ein Eingreifen unausweichlich". Die Vereinigten Staaten sind entschlossen, gegen den Terrorismus Krieg zu führen. Und Iraks fortgesetzte Unterstützung internationaler Terrorgruppen, ebenso wie dessen Entwicklung von Massenvernichtungswaffen - eine unmittelbare Verletzung seiner Verpflichtungen im Rahmen des 1991 vereinbarten Waffenstillstands und anderer UN-Sicherheitsratsresolutionen - machen klar, dass es im Interesse der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten und der Weiterführung des Kriegs gegen den Terrorismus liegt, dass alle relevanten UN-Sicherheitsratsresolutionen durchgesetzt werden, gegebenenfalls unter Anwendung von Gewalt. Der Kongress hat Maßnahmen ergriffen, um entschlossen Krieg gegen den Terrorismus zu führen, indem er die vom Präsidenten erbetene Ermächtigung und Finanzierung für die notwendigen Einsätze gegen internationale Terroristen und Terrororganisationen zusagte.

Dies schließt auch das Vorgehen gegen solche Nationen, Organisationen oder Personen ein, die die Terroranschläge vom 11. September 2001 planten, autorisierten, ausführten oder unterstützten oder diesen Personen oder Organisationen Unterschlupf gewährten. Der Präsident und der Kongress sind entschlossen, alle angemessenen Maßnahmen gegen internationale Terroristen und Terrororganisationen, einschließlich derjenigen Nationen, Organisationen oder Personen, die die Anschläge am 11. September 2001 planten, autorisierten, ausführten oder unterstützten oder diesen Personen oder Organisationen Unterschlupf gewährten, zu ergreifen. Der Präsident hat verfassungsgemäß die Autorität, Maßnahmen zu ergreifen, um internationale Terrorakte gegen die Vereinigten Staaten abzuwenden oder ihnen vorzubeugen. Der Kongress hat dies in der gemeinsamen Ermächtigungsresolution zur Anwendung militärischer Gewalt (Public Law 107-40) festgeschrieben. Es liegt im nationalen Sicherheitsinteresse der Vereinigten Staaten, den internationalen Frieden und die Sicherheit in der Golfregion wiederherzustellen: Daher beschließen der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika im Kongress,

Paragraph 1. Kurztitel

Die gemeinsame Resolution wird als "Ermächtigungsresolution zur Anwendung militärischer Gewalt gegen den Irak 2002" bezeichnet.

Paragraph 2. Unterstützung für die diplomatischen Bemühungen der Vereinigten Staaten

Der Kongress der Vereinigten Staaten unterstützt die Bemühungen des Präsidenten, (1) durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen alle relevanten UN-Sicherheitsratsresolutionen im Hinblick auf den Irak durchzusetzen und diesen bei seinen Bemühungen zu unterstützen; (2) den Sicherheitsrat zu unmittelbarem und entschiedenem Handeln zu bewegen, um sicherzustellen, dass der Irak seine Strategie des Verzögerns, Ausweichens und Zuwiderhandelns aufgibt und unmittelbar und vollständig allen entsprechenden Irak-Resolutionen des Sicherheitsrats Folge leistet.

Paragraph 3. Ermächtigung zum Einsatz der Streitkräfte der Vereinigten Staaten

a) Ermächtigung - Der Präsident ist ermächtigt, die Streitkräfte der Vereinigten Staaten so einzusetzen, wie er es als notwendig und angemessen erachtet, um (1) die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten gegen die fortgesetzte Bedrohung durch den Irak zu verteidigen; und (2) alle relevanten Irak-Resolutionen des UN-Sicherheitsrats durchzusetzen. b) Entscheidung des Präsidenten - Im Zusammenhang mit der unter a) gewährten Ermächtigung zur Anwendung von Gewalt muss der Präsident vor der Ausübung dieser Ermächtigung oder sobald wie möglich danach, aber nicht später als 48 Stunden danach, den Sprecher des Repräsentantenhauses und dem amtierenden Senatspräsidenten seine Entscheidung mitteilen, dass (1) allein die Anwendung weiterer diplomatischer oder anderer friedlicher Mittel durch die Vereinigten Staaten die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten entweder (A) nicht adäquat gegen eine fortgesetzte Bedrohung durch den Irak schützen können oder (B) alle Wahrscheinlichkeit nach nicht zur Durchsetzung aller relevanten Irak-Resolutionen des Sicherheitsrats führen; und (2) dass ein Einsatz gemäß dieser gemeinsamen Resolution im Einklang mit dem weiteren Vorgehen der Vereinigten Staaten und anderer Länder steht, die notwendige Maßnahmen gegen internationale Terroristen und Terrororganisationen ergreifen, einschließlich solcher Staaten, Organisationen oder Personen, die die Terroranschläge vom 11. September 2001 planten, autorisierten, ausführten oder unterstützten. c) Voraussetzungen - War Powers Resolution (1) Spezielle gesetzliche Ermächtigungen - In Übereinstimmung mit Paragraph 8(a)(1) der War Powers Resolution erklärt der Kongress, dass dieser Paragraph eine spezielle gesetzliche Ermächtigung im Rahmen der Bedeutung von Paragraph 5(b) der War Powers Resolution darstellt. (2) Anwendbarkeit anderer Bedingungen - In keinem Punkt dieser gemeinsamen Resolution werden die in der War Powers Resolution festgelegten Bedingungen aufgehoben.

Paragraph 4. Bericht an den Kongress

a) Berichte - Der Präsident muss dem Kongress mindestens einmal alle 60 Tage einen Bericht über die im Zusammenhang mit dieser gemeinsamen Resolution stehenden Umstände geben, einschließlich der Maßnahmen, zu denen er gemäß Paragraph 3 ermächtigt war sowie zum aktuellen Stand der Planungen für weitere Anstrengungen, die nach Abschluss solcher Maßnahmen als erforderlich erachtet werden, einschließlich derjenigen, die unter Paragraph 7 des Gesetzes zur Befreiung des Irak aus dem Jahr 1998 (Public Law 105-338) aufgeführt sind. b) Kompaktbericht - Sollte die Vorlage eines unter a) beschriebenen Berichts mit der Vorlage eines anderen im Zusammenhang mit dieser gemeinsamen Resolution relevanten Berichts zusammenfallen, der dem Kongress gemäß der Vorschriften der War Powers Resolution (Public Law 93-148) vorgelegt werden muss, können solche Berichte dem Kongress als Kompaktbericht vorgelegt werden. c) Ausführungsbestimmungen - In dem Maß, wie die in Paragraph 3 der Ermächtigungsresolution zur Anwendung militärischer Gewalt gegen den Irak (Public Law 102-1) geforderte Information in dem in diesem Paragraphen geforderten Bericht enthalten ist, gilt ein solcher Bericht als ausreichend, entsprechend der in Paragraph 3 einer solchen Resolution geforderten Bedingungen.

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