Ausgabe Juli 2003

Militärische Operation im Kongo.

Beschluss des Europäischen Rates vom 5. Juni 2003 (Wortlaut)

Gestützt auf die UN-Resolution 1483 des Sicherheitsrats, die die Entsendung einer multinationalen Einsatztruppe in die Demokratische Republik Kongo autorisiert (vgl. www.un.org/ Depts/german/sr/sr_03/sr1484.pdf), beschloss der Europäische Rat am 5. Juni dieses Jahres die Entsendung einer Noteinsatztruppe unter französischer Führung. Dabei handelt es sich um die erst EU-Militäraktion in eigener Regie und ohne Rückgriff auf die NATO. Die Mission ist bis zum 1. September begrenzt. Anschließend soll die bis dahin auf 10 000 Mann aufgestockte UN-Mission MONUC den Schutz der Bevölkerung vor Massakern rivalisierender Volksgruppen sicherstellen. – D. Red.

Der Rat hat heute gemäß Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union eine Gemeinsame Aktion über die militärische Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo (Dok. 9955/1/03REV 1) angenommen.

Diese von der EU geführte militärische Operation mit dem Code-Namen "Artemis" wird im Einklang mit dem Mandat durchgeführt, das mit der Resolution 1484 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Mai 2003 erteilt wurde. Zur Umsetzung dieser Resolution hatte der Generalsekretär der Vereinten Nationen die VN-Mitgliedstaaten aufgefordert, eine zeitweilige Stabilisierungstruppe in die Provinz Ituri in der Demokratischen Republik Kongo zu entsenden.

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