Dem Handwerk der Juristerei wird häufig mit Skepsis begegnet. Es fällt manchen Zeitgenossen nicht leicht zu begreifen, dass viele gesetzliche Bestimmungen Auslegungsspielräume enthalten und deshalb durchaus unterschiedliche Antworten von Fachleuten auf Rechtsfragen „vertretbar“ sind. Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Angriffs auf den Irak sieht die Sache anders aus: Der massive Verstoß gegen elementare, in der UN-Charta niedergelegte Prinzipien des heutigen Völkerrechts ist in diesem Fall evident.1 Vergebens hatte die Bush-Administration in den Wochen zuvor alle Register der Überredung, Einschüchterung und Erpressung kleiner Staaten gezogen, um die Ermächtigung durch den Sicherheitsrat und damit wenigstens eine formelle Rechtsgrundlage für den Angriff zu erhalten. Abgesehen von der abwegigen Berufung auf die alten Golfkriegsresolutionen 678 und 687 von 1990/1991 wird inzwischen von Seiten der US-Regierung kaum noch ein ernsthafter Versuch der völkerrechtlichen Rechtfertigung unternommen, sondern schlicht in den Bahnen des Freund- Feind-Schemas Schmitt’scher Prägung argumentiert.
In der November-Ausgabe ergründen Carolin Amlinger und Oliver Nachtwey die Anziehungskraft des demokratischen Faschismus. Frank Biess legt die historischen Vorläufer von Trumps autoritärer Wende offen – ebenso wie die Lebenslügen der Bundesrepublik. Daniel Ziblatt zieht Lehren aus der Weimarer Republik für den Umgang mit den Autokraten von heute. Annette Dittert zeigt, wie Elon Musk und Nigel Farage die britische Demokratie aus den Angeln zu heben versuchen. Olga Bubich analysiert, wie Putin mit einer manipulierten Version der russischen Geschichte seinen Krieg in der Ukraine legitimiert. Ute Scheub plädiert für die Umverteilung von Wohlstand – gegen die Diktatur der Superreichen. Sonja Peteranderl erörtert, inwiefern sich Femizide und Gewalt gegen Frauen mit KI bekämpfen lassen. Und Benjamin von Brackel und Toralf Staud fragen, ob sich der Klimakollaps durch das Erreichen positiver Kipppunkte verhindern lässt.