Dem Handwerk der Juristerei wird häufig mit Skepsis begegnet. Es fällt manchen Zeitgenossen nicht leicht zu begreifen, dass viele gesetzliche Bestimmungen Auslegungsspielräume enthalten und deshalb durchaus unterschiedliche Antworten von Fachleuten auf Rechtsfragen „vertretbar“ sind. Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Angriffs auf den Irak sieht die Sache anders aus: Der massive Verstoß gegen elementare, in der UN-Charta niedergelegte Prinzipien des heutigen Völkerrechts ist in diesem Fall evident.1 Vergebens hatte die Bush-Administration in den Wochen zuvor alle Register der Überredung, Einschüchterung und Erpressung kleiner Staaten gezogen, um die Ermächtigung durch den Sicherheitsrat und damit wenigstens eine formelle Rechtsgrundlage für den Angriff zu erhalten. Abgesehen von der abwegigen Berufung auf die alten Golfkriegsresolutionen 678 und 687 von 1990/1991 wird inzwischen von Seiten der US-Regierung kaum noch ein ernsthafter Versuch der völkerrechtlichen Rechtfertigung unternommen, sondern schlicht in den Bahnen des Freund- Feind-Schemas Schmitt’scher Prägung argumentiert.
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.