Seit der Schaffung des Elektrizitätsbinnenmarktes gilt auch für die Energiebranche das Prinzip des unverfälschten Wettbewerbs.1 Die jahrzehntelang selbstverständlichen Hilfen der EU-Staaten für ihre Energieversorger sind damit nur noch in Ausnahmefällen zulässig, etwa zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit, aus übergeordneten Erwägungen des Gesundheitsund Klimaschutzes oder zur Forschungsför
Seit der Schaffung des Elektrizitätsbinnenmarktes gilt auch für die Energiebranche das Prinzip des unverfälschten Wettbewerbs.1 Die jahrzehntelang selbstverständlichen Hilfen der EU-Staaten für ihre Energieversorger sind damit nur noch in Ausnahmefällen zulässig, etwa zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit, aus übergeordneten Erwägungen des Gesundheitsund Klimaschutzes oder zur Forschungsförderung. 2 Generelle Erhaltungssubventionen zur wirtschaftlichen Stützung der Unternehmen sind jedoch mit dem EU-Elektrizitätsmarkt nicht zu vereinbaren. Sie gehen insbesondere wegen der mannigfaltigen Verflechtungen zwischen Politik und Großkonzernen regelmäßig zu Lasten kleiner, innovativer und dezentraler Anbieter, zu denen nicht selten auch kommunale Stadtwerke gehören.