Ausgabe Juni 2004

Berliner Erklärung

Beschluss der OSZE-Antisemitismus-Konferenz vom 29. April 2004 (Wortlaut)

Vor dem Hintergrund der eskalierenden Auseinandersetzung im Nahen und Mittleren Osten aber auch der EU-Osterweiterung wird verstärkt vor einer Zunahme des Antisemitismus in Europa gewarnt. Am 28. und 29. April fand aus diesem Anlass in Berlin eine Antisemitismus- Konferenz der OSZE statt, an der mehr als 500 Delegierte aus 55 Ländern mit dem Ziel teilnahmen, gemeinsame Schritte zur Bekämpfung des Antisemitismus zu erarbeiten, etwa die systematische Erfassung von Übergriffen sowie eine intensivierte Beschäftigung mit dem Thema in den jeweiligen Bildungssystemen. Wir dokumentieren den zum Abschluss der Konferenz gefassten und durch den Vorsitzenden der Konferenz verkündeten Beschluss. – D. Red.

Sehr geehrte Delegierte, ich möchte die Beratungen dieser Konferenz unter der Bezeichnung "Berliner Erklärung" zusammenfassen.

Auf der Grundlage von Konsultationen komme ich zu folgendem Schluss: Die OSZE-Teilnehmerstaaten –

in Bekräftigung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die festhält, dass jeder Mensch Anspruch auf die darin verkündeten Rechte und Freiheiten hat, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Religion oder sonstigen Umständen,

unter Hinweis auf Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, die erklären, dass jeder Mensch Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat,

ferner unter Hinweis auf die Beschlüsse der OSZE-Ministerratstreffen in Porto und Maastricht sowie auf frühere Beschlüsse und Dokumente, und mit unserem Bekenntnis dazu, die Bemühungen zur Bekämpfung des Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen zu verstärken sowie Toleranz und Nichtdiskriminierung zu fördern und zu festigen,

in der Erkenntnis, dass der Antisemitismus nach seiner vernichtendsten Ausprägung im Holocaust nun unter neuen Erscheinungs- und Ausdrucksformen auftritt, die gemeinsam mit anderen Formen der Intoleranz eine Bedrohung der Demokratie, der Werte der Zivilisation und somit der Sicherheit insgesamt in der OSZE-Region und darüber hinaus darstellen, insbesondere besorgt darüber, dass diese Feindseligkeit gegenüber Juden – als Einzelpersonen oder in ihrer Gesamtheit – aus rassischen, sozialen und/oder religiösen Gründen sich in verbalen und physischen Angriffen und in der Schändung von Synagogen und Friedhöfen äußert, –

1. verurteilen vorbehaltlos alle Erscheinungsformen des Antisemitismus und alle anderen gegen Personen oder Gemeinschaften gerichteten Akte von Intoleranz, Hetze, Übergriffen oder Gewalt aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer religiösen Überzeugung, wo immer sie vorkommen;

2. verurteilen ferner alle durch Antisemitismus oder irgendwelche anderen Formen von Hass oder Intoleranz aus religiösen oder rassischen Gründen motivierten Angriffe, darunter Anschläge gegen Synagogen und andere religiöse Plätze, Stätten und Heiligtümer;

3. erklären unmissverständlich, dass internationale Entwicklungen oder politische Fragen, darunter auch jene in Israel oder andernorts im Nahen Osten, niemals eine Rechtfertigung für Antisemitismus sind.

Darüber hinaus halte ich fest, dass der Ministerrat von Maastricht in seinem Beschluss über Toleranz und Nichtdiskriminierung den Ständigen Rat beauftragt hat, "weiter Mittel und Wege zu erörtern, wie die OSZE und die Teilnehmerstaaten Toleranz und Nichtdiskriminierung in allen Bereichen noch nachhaltiger fördern können". Im Lichte dieses Ministerratsbeschlusses begrüße ich den Beschluss des Ständigen Rates vom 22. April über die Bekämpfung des Antisemitismus und nehme ihn entsprechend diesem Beschluss in diese Erklärung auf.

1

. Die OSZE-Teilnehmerstaaten verpflichten sich,

danach zu trachten, dass ihre Rechtsordnung für ein sicheres Umfeld sorgt, in dem alle Lebensbereiche frei von antisemitischen Übergriffen und frei von antisemitischer Gewalt und Diskriminierung sind;

>– gegebenenfalls erzieherische Programme zur Bekämpfung des Antisemitismus zu fördern;

– die Erinnerung an die Tragödie des Holocaust wach zu halten, gegebenenfalls deren Vermittlung im Unterricht zu fördern und sich für die Achtung aller ethnischen und religiösen Gruppen einzusetzen;

– gegen Hassdelikte vorzugehen, zu denen durch rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Propaganda in den Medien und im Internet angestiftet werden kann;

– zu diesbezüglichen Bemühungen internationaler Organisationen und NROs zu ermutigen und diese zu unterstützen;

– verlässliche Informationen und Statistiken über antisemitisch motivierte Straftaten und andere Hassdelikte, die in ihrem Hoheitsgebiet begangen werden, zusammenzutragen und auf dem neuesten Stand zu halten, diese Informationen regelmäßig an das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) weiterzuleiten und öffentlich zugänglich zu machen;

– sich zu bemühen, das BDIMR mit den entsprechenden Mitteln auszustatten, damit es die Aufgaben aus dem Maastrichter Ministerratsbeschluss über Toleranz und Nichtdiskriminierung erfüllen kann;

– mit der Parlamentarischen Versammlung der OSZE zusammenzuarbeiten, um Verfahren zur regelmäßigen Prüfung des Problems Antisemitismus festzulegen;

– zur Entwicklung eines Informationsaustauschs zwischen Experten in geeigneten Foren über bewährte Praktiken und Erfahrungen bei der Strafverfolgung und bei erzieherischen Maßnahmen zu ermutigen.

2. Sie beauftragen das BDIMR,

– in uneingeschränkter Zusammenarbeit mit anderen OSZE-Institutionen sowie mit dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (UNCERD), der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) und anderen einschlägigen internationalen Institutionen und NROs antisemitische Vorfälle im OSZERaum genau zu verfolgen und dafür alle verfügbaren verlässlichen Informationen heranzuziehen;

– über seine Erkenntnisse dem Ständigen Rat und dem Implementierungstreffen zur menschlichen Dimension Bericht zu erstatten und diese Erkenntnisse zu veröffentlichen. Diese Berichte sollten auch bei Entscheidungen über Prioritäten für die Arbeit der OSZE auf dem Gebiet der Intoleranz berücksichtigt werden;

– im gesamten OSZE-Raum Informationen über bewährte Praktiken zur Verhütung und Bekämpfung des Antisemitismus systematisch zu sammeln und zu verbreiten und die Teilnehmerstaaten auf Ersuchen bei ihren Bemühungen im Kampf gegen den Antisemitismus zu beraten.

Dieser Beschluss wird dem Ministerrat zur Billigung auf seinem Zwölften Treffen übermittelt.

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