Am 4. Dezember 2003 legte die Europäische Kommission dem Rat der EU und dem Europaparlament einen Bericht zur Überprüfung der Umweltpolitik vor.1 Mit diesem Bericht informiert sie über die Entwicklung im Umweltbereich der letzten beiden Jahre und über die Umsetzung des sogenannten 6.Umweltaktionsprogramms der Union.2 Im Frühjahr 2003 hatte der Rat beschlossen, eine solche Bestandsaufnahme von Umweltbelangen und die Überprüfung der Umweltpolitik jährlich vorzunehmen, der nun vorgelegte Bericht ist der erste dieser Art.
In dem vorliegenden Dokument bringt die Kommission zunächst ihre Ansicht zum Ausdruck, dass die letzten Jahre einen "Wendepunkt" [S.3] für die EU-Umweltpolitik markieren würden, da nun die Leitidee der nachhaltigen Entwicklung im Mittelpunkt der politischen Debatte stünde. Sie identifiziert diese Trendwende mit der Annahme der EU-Richtlinie für eine nachhaltige Entwicklung3 im Jahre 2001, der Verabschiedung des bereits genannten 6. Umweltaktionsprogramms und der Teilnahme am Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg, beides im Jahre 2002. Damit sei deutlich geworden, dass die Umweltdimension gleichberechtigt neben der wirtschaftlichen und der sozialen Dimension stünde, dass Umweltaspekte auf allen politischen Ebenen berücksichtigt und dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssten, um Lösungen zu finden, bei denen sowohl die Wirtschaft als auch die Umwelt profitieren [S.5].