Ausgabe März 2005

Studieren gegen Gebühr

Selten ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) so herbeigeredet worden wie das Karlsruher Urteil gegen das Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz (HRG). Prominente Politikerinnen wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) oder die grüne Fraktionschefin Krista Sager legten im Vorfeld öffentlich dar, dass sie fest mit einem Erfolg der Klage sechs unionsgeführter Länder gegen die sechste HRG-Novelle aus dem Jahr 2002 rechneten – und brüskierten damit Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD). Am 26. Januar 2005 erklärte der Zweite Senat des BVerfG die gesetzlichen Regelungen zur Studiengebührenfreiheit sowie zur obligatorischen Einrichtung von verfassten Studierendenschaften für verfassungswidrig und nichtig.1

Dem Richterspruch war eine jahrelange Gebührenkampagne vorausgegangen – mit dem 1994 gegründeten Think-Tank neoliberaler Hochschulpolitik, dem Centrum für Hochschulentwicklung, an der Spitze. Damals brachten sich Politikerinnen und Politiker noch mit der Forderung nach Studiengebühren ins politische Abseits; zehn Jahre später gilt das Beharren auf Gebührenfreiheit als Ausweis von Politikunfähigkeit. Und doch ist bis zum heutigen Tag jede Regierung aufgrund der fehlenden Akzeptanz bei den Millionen Betroffenen davor zurückgeschreckt, allgemeine Studiengebühren einzuführen. Noch im Mai 2000 einigte sich die Kultusministerkonferenz einstimmig auf die Sicherung der Gebührenfreiheit des Erststudiums.

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