Ausgabe April 2006

Die Lufthoheit der Grundrechte

Seit dem 11. September 2001 und den darauf folgenden Antiterrorgesetzen hat sich der staatliche Sicherheitsbegriff stark verändert. Die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit wurden und werden zunehmend aufgehoben. Diese Veränderungen manifestieren sich auch in der bundesdeutschen Gesetzgebung. Am deutlichsten wurde diese Tendenz im Luftsicherheitsgesetz, das am 15. Januar 2005 in Kraft trat.

§ 14 Absatz 3 LuftSiG enthielt eine Abschussermächtigung für die Bundeswehr, wenn davon auszugehen war, dass ein Flugzeug als Waffe gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollte. Der Bundesminister der Verteidigung, der den Befehl zum Abschuss gibt, erhielt damit das Recht, Leben gegen Leben abzuwägen. Zum ersten Mal wurde damit das Leben unbeteiligter Dritter der Gefahrenabwehr geopfert. Auch die Trennung von polizeilichen und militärischen Aufgaben wurde bei dieser Gelegenheit aufgegeben. Dabei sieht Art. 87 a Grundgesetz eindeutig vor, dass Streitkräfte außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, soweit es das Grundgesetz ausdrücklich zulässt.

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Aktuelle Ausgabe April 2026

In der April-Ausgabe erinnert Hauke Brunkhorst an den großen Sozialphilosophen und langjährigen »Blätter«-Mitherausgeber Jürgen Habermas, der am 14. März 2026 gestorben ist. Im Mittelpunkt seines Lebenswerks stand die Verteidigung der Demokratie. Diese, und mit ihr die Idee eines freien Westens, wird derzeit besonders von einer Figur herausgefordert: Donald Trump. Den unkalkulierbaren Folgen des Irankriegs für die Region wie für die internationale Ordnung widmen sich Dalia Dassa Kaye sowie Nicole Deitelhoff. Robert Kagan wiederum skizziert die absehbaren kriegerischen Folgen einer durch Trump zerstörten amerikanischen Ordnung – und deren hohe Kosten für die USA selbst. Was uns Thukydides heute über den drohenden Zusammenbruch der liberalen Welt lehren kann, fragen Carlotta Voss und Daniel-Pascal Zorn. Und Nick Reimer sowie Olga Bubich erinnern an die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl vor vierzig Jahren und ihre Gegenwart im Schatten des Ukrainekrieges.

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Am Anfang stand der 11. September 2001. Danach wurde die Lawine losgetreten: Ein langsamer, aber unaufhaltsamer Erdrutsch erfasste die internationale rechtliche und politische Ordnung. Ein Erdrutsch, der nach und nach die supranationalen Institutionen und die stets fragile, aber nie völlig illusorische Utopie einer friedlichen und auf dem Recht basierenden Weltordnung tief erschüttert hat