Der Bruch mit dem Bruch
Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen, die man bereits jetzt mit Fug und Recht als historisch bezeichnen kann. Und zwar vor allem deshalb, weil sie einen historischen Bruch wieder beseitigt, den die Einfügung des § 217 in das Strafgesetzbuch im Jahr 2015 bedeutete.