Die verheerenden ökologischen und ökonomischen Folgen des globalen Klimawandels machen klimapolitische Maßnahmen zwingend notwendig. Mittlerweile herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Politik umsteuern muss, um der zunehmenden Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre entgegenzuwirken. Die auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 beschlossene Klimarahmenkonvention und das daraus folgende Kyoto-Protokoll stellen die wesentlichen Grundlagen der internationalen Klimapolitik dar. Das Protokoll gibt in einem festgelegten Zeitrahmen völkerrechtlich verbindliche und überprüfbare Klimaschutzziele vor und begrenzt damit erstmalig die Menge an Treibhausgasen, die die Unterzeichnerstaaten emittieren dürfen.
Bezogen auf das Basisjahr 1990 sollen die Emissionen der sechs Treibhausgase1 innerhalb des Zeitraums 2008- 2012 um durchschnittlich fünf Prozent reduziert werden. Diese Mindestreduktionspflicht wird unterschiedlich auf die Vertragsstaaten verteilt. So soll die Europäische Union insgesamt acht Prozent reduzieren, wobei dieses Ziel auf die einzelnen Mitgliedstaaten umverteilt wird. Die Bundesrepublik hat im Rahmen der EU-Lastenteilungsvereinbarung eine Emissionsreduktion von 21 Prozent übernommen.
Um dramatische Umweltschäden zu vermeiden, ist es erforderlich, den weltweiten Temperaturanstieg langfristig auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Stand zu begrenzen.