Forderungen nach mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz im Gesundheitswesen regieren nicht nur die derzeitige Gesundheitspolitik; sie führten bereits 2003 zur Verabschiedung des sogenannten Gesundheitsmodernisierungsgesetzes. Dieses Gesetz sieht die – einst bereits für 2006 geplante – Einführung einer „elektronischen Gesundheitskarte“ (eGK) vor, an die sich große Erwartungen knüpfen: finanzielle Einsparungen in Milliardenhöhe, die Verringerung des Missbrauchs (beispielsweise durch ein Foto des Karteninhabers) und nicht zuletzt eine Reduktion von Todesfällen aufgrund von Medikamentenunverträglichkeiten.
So verspricht das sogenannte Akzeptanzmanagement zur eGK,1 die „kleine schlaue Karte“ ebne den Weg „für mehr Qualität, mehr Sicherheit und mehr Effizienz im Gesundheitswesen“. Und die Barmer Ersatzkasse lässt ihre Mitglieder wissen: „Modernste Kommunikationstechnik und somit ein besserer Datenund Informationsaustausch unter allen an der Behandlung des Patienten beteiligten Akteuren ermöglichen kürzere Behandlungs- und Ausfallzeiten. Kranke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden schneller wieder gesund und trotzdem optimal versorgt.“2
Die Vorteile, von der Leistungstransparenz bis zur Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten, werden immer wieder in den Mittelpunkt gerückt.