Die schwarz-rote Bundesregierung legte Anfang April d.J. zum wiederholten Mal ein Verbraucherinformationsgesetz vor, nachdem der letzte Entwurf Ende 2006 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken vom Bundespräsidenten zurückgewiesen worden war. Die dadurch gewonnene Denkpause haben Union und SPD allerdings offenbar nicht genutzt, den Gesetzentwurf zu qualifizieren. Da zu erwarten ist, dass die parlamentarischen Beratungen nicht zu wesentlichen Ergänzungen führen werden, wird die Chance vertan, nach über 20 Jahren Debatte über die Informationsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher einen spürbaren Schritt in Richtung Verbrauchersouveränität zu gehen.
Vom „Glykolskandal“ zum Verbraucherinformationsgesetz
Ein Blick zurück: Im Frühjahr 1985 gelangte der Umstand an die Öffentlichkeit, dass in der Bundesrepublik Weine vertrieben wurden, die mit Diethylenglykol (DEG) versetzt waren. DEG wird normalerweise als Frostschutzmittel und chemisches Lösungsmittel eingesetzt. Nachdem man langsam das Ausmaß der Beimengungen von DEG zu erkennen begann, wurden Weine, vor allem österreichischer, aber auch deutscher Herkunft – abhängig von den vorhandenen Analysekapazitäten – untersucht.
Die als „Glykolskandal“ bekannt gewordenen Vorgänge führten zu einer erheblichen Verunsicherung in der Bevölkerung und in deren Folge zu einem massiven Rückgang des Weinkonsums.