Die strafrechtliche Umdeutung der NS-Verbrechen
Als die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen am 1. Dezember 2008 ihren 50. Geburtstag beging, wurde ihr noch einmal jene Aufmerksamkeit zuteil, die sie verdient. Dabei ist es um ihre Arbeit in den letzten Jahren erheblich leiser geworden. Der Grund dafür ist biologischer Natur: Die letzten Nazi-Täter sterben aus. Das ändert jedoch nichts an der großen Bedeutung der Zentralen Stelle. Tatsächlich wurde die juristische Aufarbeitung der NS-Diktatur mit ihrer Einrichtung auf eine neue Stufe gestellt.
In den ersten neun Jahren der Bundesrepublik war die Verfolgung der außerordentlichen Untaten des Hitler-Regimes von der Justizverwaltung und der Justiz nur unzureichend, ja überwiegend überhaupt nicht betrieben worden. Nach dem Bericht eines Vertreters des Bundesjustizministeriums im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags von 1960 hätten die Länder zu Beginn der 50er Jahre „an eine Art Trend in der Öffentlichkeit geglaubt, auf die Verfolgung jener Delikte nicht mehr so Wert legen zu müssen“. Daher hätten sie unter dem Eindruck der Erörterung einer Generalamnestie für alle in der Hitlerzeit begangenen Verbrechen „auf eine systematische Durchforstung der Vorgänge“ verzichtet.