Ausgabe Juli 2010

Auf dem Weg zu einem "Polizeistrafrecht"?

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Bundesländer hat sich Ende Mai 2010 für eine Verschärfung des Strafrechts bei Gewalttaten gegen Polizeibeamte ausgesprochen. Laut erster Zwischenergebnisse einer der IMK vorgelegten Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen hat die Gewalt gegen Polizisten in den vergangenen fünf Jahren erheblich zugenommen.[1] Knapp 82 Prozent der befragten Polizisten gaben an, im vergangenen Jahr im Dienst beleidigt oder verbal bedroht worden zu sein, rund 27 Prozent wurden geschlagen oder getreten. Zudem wurde jeder 50. Polizist mit einer Schusswaffe bedroht. Befund und rechtliche Lösung scheinen evident: Einer wachsenden Zahl gewalttätiger Angriffe auf Polizeibeamte folgt die Verschärfung des Strafgesetzbuches (StGB). Ganz in diesem Sinne sieht die Bundesregierung, auch unter Verweis auf die ebenfalls gestiegene Zahl „politisch motivierter Kriminalität“, ebenfalls die Notwendigkeit einer Gesetzesreform. Bundesinnenminister Thomas de Maizière mahnt deshalb die zügige Umsetzung der entsprechenden Koalitionsvereinbarung an und verweist dabei im Kontext von Angriffen auf Polizeikräfte ausdrücklich auch auf einen Anstieg der „politisch motivierten Kriminalität –  links“.[2]

Bundesregierung und IMK konzentrieren ihre Reformideen auf Paragraph 113 StGB.

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