Ausgabe Dezember 2011

Menschenrechtsrabatt durch UN-Peacekeeping?

Nachdem sich die letzten Hefte mit der zweifelhaften Rechtsgrundlage der UN-Libyen-Interventionen für die Beseitigung des Diktators Muammar al-Gaddafi beschäftigten (vgl. Reinhard Mutz 6/2011, Daniela Dahn 7/2011, Dieter Senghaas 8/2011 und Jürgen Zimmerer 9/2011), rückt der folgende Artikel einen anderen, bisher kaum beachteten Aspekt der Instrumentalisierung der Menschenrechte in den Mittelpunkt.

Dem Schutz der Menschenrechte wird in der Friedenssicherung der Vereinten Nationen (UNO) seit einigen Jahren verstärkt Bedeutung beigemessen. Seitdem der Brahimi-Report im Jahr 2000 verlangte, die menschenrechtlicheKomponente in UN-Friedensmissionen zu stärken, weisen diese in ihrer Ausgestaltung zunehmend menschenrechtliche Bezüge auf. Mit der Entwicklung der Norm der Schutzverantwortung Responsibility to Protect hat sich über den gleichen Zeitraum die Eingriffsgrundlage für Friedensinterventionen zu Gunsten des Menschenrechtsschutzes verändert. Indem er diese Norm erstmalig in der Libyen-Resolution 1973 anwendete, hat der UN-Sicherheitsrat seine Bereitschaft gezeigt, Friedensinterventionen über nationalstaatliche Souveränität hinweg zur Verhinderung von Menschheitsverbrechen zu beschließen.

Dass die UNO sowohl im Design einzelner Friedensmissionen als auch in der Interventionsgrundlage den Aspekt der Menschenrechte zunehmend berücksichtigen, ist grundsätzlich zu begrüßen.

Sie haben etwa 11% des Textes gelesen. Um die verbleibenden 89% zu lesen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

Artikel kaufen (1.00€)
Digitalausgabe kaufen (10.00€)
Anmelden

Aktuelle Ausgabe Februar 2026

In der Februar-Ausgabe analysiert Ferdinand Muggenthaler die Folgen des US-Militärschlags in Venezuela für Lateinamerika – und erläutert, an welche Grenzen Trumps imperiale Ambitionen auf dem Subkontinent stoßen könnten. Nach vier Jahren russischer Vollinvasion und einem Jahr Trump ist die Ukraine zu einem zentralen Schauplatz im Ringen um eine imperiale globale Ordnung avanciert, argumentiert Steffen Vogel. Ulrich Menzel beschreibt die Konturen des heranbrechenden neuen imperialistischen Zeitalters, in dem das »Trio infernale« – USA, Russland und China – miteinander um die globale Vorherrschaft ringt. Seyla Benhabib beleuchtet unter Rückgriff auf das Denken Hannah Arendts die dramatischen Herausforderungen der Demokratie im planetarischen Zeitalter. Sonja Peteranderl zeigt auf, wie sich deutsche Behörden aus ihrer Abhängigkeit von Trump-hörigen Tech-Konzernen lösen können. Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk hierzulande nicht nur innenpolitisch unter Druck steht, sondern auch ausländische Regierungen politisch Einfluss auszuüben versuchen, zeigt Wolfgang Kraushaar am Beispiel der Kontroverse um die ARD-Israel-Korrespondentin Sophie von der Tann. Und Georg Diez plädiert angesichts der wachsenden Stimmenanteile der AfD für die Abkehr von Parteidisziplin und den Umbau der Demokratie hin zu einer zielorientierten Zwei-Drittel-Republik.

Zur Ausgabe Probeabo

Weitere Artikel zum Thema

Die neue Merz-Doktrin?

von Jürgen Trittin

Jahrzehntelang durfte in keiner Grundsatzrede eines deutschen Politikers in Regierungsverantwortung der Satz fehlen: „Wir setzen auf die Stärke des Rechts statt auf das Recht des Stärkeren.“ Doch das war einmal. Bundeskanzler Merz‘ lautstarkes Räsonieren über den Krieg Israels gegen den Iran markiert den Bruch mit dieser Tradition.

Eigennutz statt Solidarität

von Klaus Seitz

Etwa eine Milliarde Euro weniger als im vergangenen Jahr steht dem Bundesentwicklungsministerium 2025 zur Verfügung. Doch nicht nur der Spardruck macht der Entwicklungszusammenarbeit zu schaffen, auch die strategische Neuausrichtung gefährdet ihre Zukunftsfähigkeit.

Besser als ihr Ruf: Die europäische Afrikapolitik

von Roger Peltzer

Schon unter Angela Merkel hat der afrikanische Kontinent in der deutschen Bundesregierung große politische Aufmerksamkeit erfahren. Die Ampelregierung setzt diesen Kurs fort: Seit seinem Amtsantritt reiste Bundeskanzler Olaf Scholz jedes Jahr nach Afrika.