Ausgabe Februar 2011

Deutsche Bank: Betrug mit Systemrelevanz

Am 20. Dezember 2010 teilte die Deutsche Bank in einer Pressemitteilung mit, dass ihre Mitarbeiter auf der ganzen Welt zu Weihnachten bedürftige Menschen mit Geschenken erfreuen würden. In Düsseldorf sollten DeutschBanker im Rahmen eines Social Day Obdachlose mit einem Weihnachtsmenü bedienen. In Tokio würden sie Suppen für Arme austeilen, in der New Yorker Bronx Spenden an Kinderhorte überbringen. Das Düsseldorfer Private-Wealth-Mangement-Team der Bank habe sich vorbereitet, an Kinder „Briefe vom Weihnachtsmann“ zu schreiben, Plätzchen mit ihnen zu backen und ihnen Geschichten vorzulesen.

Welche Geschichten die mildtätigen Banker den Düsseldorfer Kindern vorlesen würden, teilte die Bank nicht mit. Jene Geschichte, die der New Yorker Staatsanwalt Preet Bharara am Tag danach der Weltpresse mitteilte, dürfte nicht darunter gewesen sein: Die Deutsche Bank hat nämlich nach jahrelangen Ermittlungen ihr „kriminelles Fehlverhalten“ eingestanden und sich zu einer Strafzahlung von über 553 Mio. US-Dollar verpflichtet. Nur aufgrund dieses Deals verzichten das US-Justizministerium und die oberste Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) auf ein Klageverfahren wegen Betrugs; die Bank vermeidet damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung und formelle Verurteilung.

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