Ausgabe Mai 2019

EU-Urheberrechtsreform: Der Pyrrhussieg der Verlage

Das Europäische Parlament hat entschieden: Fortan sollen Algorithmen festlegen, ob ein im Internet hochgeladenes Werk urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Ende März verabschiedeten die Abgeordneten in Straßburg eine umfassende Reform des Urheberrechts. Diese war lange überfällig, da waren sich ausnahmsweise alle Beteiligten weitgehend einig. Das alte Recht basierte auf einer Welt ohne Internet, einer Welt, in der nur einige wenige Menschen kreativ tätig und für ihre Veröffentlichungen auf Verlage und Musikproduzenten angewiesen waren. Auf diese großen Player und ihre Verwertungsstrukturen war das alte Urheberrecht zugeschnitten. Heute jedoch tummeln sich im Netz keinesfalls nur Konsumentinnen, sondern vor allem „Prosumenten“, Verbraucherinnen, die immer auch Inhalte produzieren und über soziale Medien verbreiten – in Form von Zitaten, Verlinkungen, sogenannten Memes und Remixes.[1]

Geht es nach der Mehrheit im EU-Parlament, soll es damit nun ein Ende haben. Denn anstatt das Urheberrecht an die neue kulturelle Realität anzupassen und einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen herzustellen, entschieden sich die Abgeordneten für eine Reform, die weiterhin auf dem Denken des 20. Jahrhunderts basiert.

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