
Bild: Frau mit drei Kindern, Bonn, 6.1.2023 (IMAGO / photothek / Ute Grabowsky)
Der Fünfte Familienbericht der Bundesregierung bescheinigte Deutschland im Jahr 1991 eine massive „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Leben mit Kindern“.[1] Gut dreißig Jahre später trifft diese unmissverständliche Einschätzung der damaligen Sachverständigenkommission noch immer zu: Obwohl das Budget des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ohnehin lediglich 2,8 Prozent des Gesamthaushalts ausmacht, forderte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für den Bundeshaushalt 2024 ausgerechnet von Familien- und Gleichstellungsministerin Lisa Paus (Grüne) massive Kürzungen von insgesamt 500 Mio. Euro. Per Brief gab er ihr die Empfehlung, auch beim Elterngeld einzusparen. Um derart rigorose Kürzungsvorgaben zu erfüllen, hat die Ministerin verschiedene Varianten durchrechnen lassen und entschied sich letztendlich, die Grenze für den Bezug von Elterngeld in Zukunft von 300 000 auf 150 000 Euro zu versteuerndem Einkommen abzusenken. Das würde immerhin knapp 300 Mio. Euro der geforderten Einsparungen bringen und lediglich die obere, einkommensstarke Schicht der Bevölkerung (maximal fünf Prozent) betreffen.
Stattdessen die Höhe des monatlichen Elterngeldes für alle zu kürzen, hielt Paus sozialpolitisch nicht für vertretbar, zumal im Koalitionsvertrag erstmals seit dessen Einführung 2007 eine Dynamisierung angekündigt worden war, um das Elterngeld der Inflation anzupassen.