Bild: Feministische Protestaktion zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen in Istanbul, 25.11.2025 (IMAGO / ZUMA Press Wire)
Vor rund 15 Jahren, im Mai 2011, unterzeichneten bei einem Außenministertreffen des Europarates 13 Staaten die Istanbul-Konvention, die Mädchen und Frauen vor Gewalt schützen soll – darunter Deutschland, Österreich und die Türkei. Mittlerweile gehören dem völkerrechtlichen Vertrag, der am 1. August 2014 in Kraft trat, 45 Staaten an – eigentlich ein Grund zum Feiern. Doch der Widerstand gegen die Konvention wächst.
Die Istanbul-Konvention, die Frauen und Mädchen1 vor Gewalt schützen soll, ist ein Prüfstein für den Zustand der europäischen Menschenrechte, denn Frauenrechte sind, neben den Rechten von Minderheiten wie queeren und rassifizierten Menschen, das Erste, was in autoritären Staaten eingeschränkt wird. Auch deshalb lohnt in einem immer autoritäreren Europa ein genauer Blick auf die Umsetzung dieses völkerrechtlichen Vertrags, der heutzutage in dieser Form womöglich gar nicht mehr beschlossen werden würde.
In 81 Artikeln hält das »Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt«, kurz Istanbul-Konvention, staatliche Pflichten zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen fest, die Betroffene schützen und Gewalt verhindern sollen. Sie ist rechtlich bindend: Staaten, die die Konvention unterzeichnen, verpflichten sich damit, alle Formen geschlechtsspezifischer wie häuslicher Gewalt als Verbrechen einzustufen und zu bestrafen.