Vom Antiterrorkrieg zur neuen imperialen Sicherheitskultur
Bild: Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und dem darauf folgenden Krieg in Afghanistan wurde begonnen, den Marinestützpunkt der US Navy in der Guantánamo-Bucht auf Kuba um ein Internierungslager für Gefangene zu erweitern, Foto vom 18.1.2002 (IMAGO / ZUMA Press Wire)
25 Jahre nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und dem von den USA ausgerufenen »War on Terror« sind dschihadistische Gruppen Teil eines expandierenden Konfliktgeschehens, während das Instrumentarium des Antiterrorkriegs weiter Anwendung findet, auch über die Terrorbekämpfung hinaus – als Bestandteil einer neuen globalen Sicherheitskultur des »Rechts des Stärkeren«. Um aber weltweit verübte Terrorakte wirksam einzudämmen, ist die Abkehr von einer solchen Politik massiver Rechtsverstöße nötig.
Am 11. September 2001 erfolgten mit den Angriffen auf die New Yorker Twin Towers und das US-Verteidigungsministerium in Washington die bis heute schwersten Terroranschläge der Geschichte mit fast 3000 Toten. Massive Vergeltung für Nine Eleven, »ohne Samthandschuhe« und außerhalb des Rechts, wurde seitdem zum Signum für die Politik der USA und ihrer Verbündeten. Kurz nach dem Anschlag, im Oktober 2001, rief George W. Bush den »globalen Krieg gegen den Terror« aus, der mit der militärischen Invasion Afghanistans begann. 2003 folgte, diesmal ohne UN-Mandat, der Irakkrieg.
25 Jahre nach Nine Eleven haben sich trotz der an vielen Schauplätzen der Welt geführten Antiterrorkriege dschihadistische Gruppen in vielen Konfliktgebieten ausgebreitet und als resilient erwiesen. In Afghanistan sind die Taliban, die 2001 fälschlicherweise mit al-Qaida gleichgesetzt und danach mit ungeheurem Aufwand bekämpft worden waren, seit August 2021 zurück an der Macht. Es hat neue Wellen von Anschlägen in Europa, den USA und Russland gegeben, in jüngster Zeit eher durch individuell und über die sozialen Medien radikalisierte und mobilisierte Einzeltäter, deren Handlungsmuster teils denen rechtsradikaler und psychisch kranker Attentäter gleichen. In Zeiten globaler Krisen und Unsicherheit haben diese Taten populistische Tendenzen beflügelt und eine erneute Migrationsdebatte angestoßen, die ihrerseits den gesellschaftlichen Konsens gefährdet und historisch verbriefte Grundrechte infrage stellt.
Die gezielten Tötungen im Antiterrorkrieg waren die Einstiegsdroge zu den ›Enthauptungsschlägen‹ von heute.
Mehrfach wurden der »Krieg gegen den Terror« und seine Praktiken für beendet erklärt, so 2009 von der Obama-Administration, die aber gleichzeitig die Drohnenkriegsführung in Pakistan und im Jemen verstärkte und militärisch in einer Reihe weiterer Länder intervenierte. Der Krieg gegen den Terrorismus wurde auf diese Weise institutionalisiert, ausgeweitet, und sein Instrumentarium findet bis heute Anwendung bei anderen Konflikten und in anderen Situationen: »Die gezielten Tötungen im Antiterrorkrieg waren die Einstiegsdroge zu dem, was wir heute betreiben«, sagte ein ehemaliger hoher US-Sicherheitsbeamter dem »Washington Post«-Kolumnisten David Ignatius – er meinte den gefährlichen Anstieg von sogenannten »Enthauptungsschlägen«.1 Anlass für diese Äußerung war der amerikanisch-israelische Krieg gegen Iran, der am 28. Februar 2026 mit einem solchen »Enthauptungsschlag« gegen Ali Chamenei, Staatsoberhaupt und Revolutionsführer der Islamischen Republik, begann. Der 86-Jährige wurde durch einen israelischen Raketenschlag getötet, bei dem auch seine Tochter, eine Enkelin und andere Zivilpersonen ums Leben kamen.
Die Dimensionen des Antiterrorkriegs und die vier Sicherheitskulturen
Der Antiterrorkrieg hat verschiedene Dimensionen. Da sind in erster Linie die konkreten Kriegshandlungen, also die militärischen Interventionen wie in Afghanistan ab 2001 und im Irak ab 2003 sowie die vielen anderen Einsätze von Streitkräften und Spezialeinheiten, Drohnenangriffe und Luftschläge in- und außerhalb von Konfliktgebieten, die Art und Weise, wie gekämpft wurde, und die Resultate, also wie sich die bewaffneten Konflikte durch diese militärischen Interventionen und Einsätze entwickelt haben. Außerdem geht es um den Antiterrorkrieg als Konstrukt für die Umgehung und Verletzung des Rechts, als ein durch ein Freund-Feind-Schema legitimierter Ausnahmezustand, in dessen Rahmen massiv gegen grundlegende Rechtsnormen wie das Folterverbot verstoßen wurde. Schließlich geht es um das Narrativ der militärischen Bekämpfung des Terrorismus, erzählt als gerechter Krieg, als Auseinandersetzung zwischen den »Kräften des Guten und des Bösen«, als Kampf zwischen »Zivilisation und Barbarei«.
Mit diesen Elementen ist der Antiterrorkrieg zu einer von mehreren Sicherheitskulturen geworden – von der Sozialforscherin Mary Kaldor definiert als umfassender Ansatz für den Umgang von Staaten und Gesellschaften mit Herausforderungen im Bereich der Sicherheit, als ein Zusammenspiel von Ideologie, institutionellen Loyalitäten und Verhaltensmustern. Dazu gehören eine Vorstellung von einem gemeinsamen Gegner, ein gemeinsames Verständnis von Kampfformen und Praktiken, geteilte Werte und Normen unter den Akteuren, was auch den Korpsgeist unter Militärs, Sicherheitskräften und auch Nachrichtendiensten einschließt.2
Kaldor unterscheidet vier Sicherheitskulturen: erstens die geopolitische Sicherheitskultur, die während des Kalten Kriegs dominierte und in der Sicherheit vor allem staatlich-militärisch gedacht wurde: Grenzen schützen, Macht sichern, Rivalen abschrecken. Typisch dafür waren konventionelle Armeen, schwere Waffensysteme und strategisches Denken in Einflusssphären.
Zweitens die Sicherheitskultur der »Neuen Kriege«, entstanden in den bewaffneten Konflikten nach dem Kalten Krieg, die weniger zwischen Staaten als vielmehr innerhalb von Gesellschaften stattfanden und in denen Gewalt oft durch Identität (ethnisch, religiös, politisch) motiviert wird. Milizen, Warlords oder nichtstaatliche Akteure spielen eine große Rolle, und die Zivilbevölkerung ist häufig direkt betroffen.
Bei der dritten, der liberal-kosmopolitischen Sicherheitskultur geht es um Sicherheit durch internationale Zusammenarbeit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, wie sie von Institutionen wie den Vereinten Nationen, anderen internationalen Organisationen und den großen NGOs vertreten wird.
Die vierte Sicherheitskultur, die des Antiterrorkriegs, entstand als massive militärische Reaktion auf asymmetrische Bedrohungen durch nichtstaatliche Gruppen, bei der sich die Grenzen zwischen innerstaatlicher Sicherheit und externem militärischem Handeln vermischen, Grund- und Menschenrechte stark eingeschränkt und gegen bisherige Tabus wie das Folterverbot verstoßen wird sowie neue Technologien zum Einsatz kommen, von Massenüberwachung bis zur Drohnenkriegsführung. Straflosigkeit ist zentrales Element in der Sicherheitskultur des »War on Terror«. Sie hat dessen Zielsetzung beeinflusst, seine Praktiken geprägt und zur Perpetuierung und Ausweitung dieser Konflikte beigetragen.
Straflosigkeit ist ein zentrales Element in der Sicherheitskultur des ›War on Terror‹.
Sicherheitskulturen haben stets teilweise koexistiert und sich ergänzt, wie etwa die geopolitische und die liberal-kosmopolitische in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. In Afghanistan und im Irak, wo Antiterrorkrieg und die liberal-kosmopolitische Sicherheitskultur, etwa in Form der UN-Missionen zum Staatsaufbau, nebeneinander existierten, dominierte die erstere.
In den Ländern, in denen dieser Krieg geführt wurde und wird, konnte man erleben, wie sich ein Verständnis vom besonderen Charakter des Konflikts den Weg bahnte, aufgrund dessen die in anderen Konflikten zu respektierenden Regeln nicht zu gelten hätten. Zum Teil wurde dies explizit ausgesprochen, zum Teil setzte es sich eher subtil durch, in Form von Korpsgeist – selbst wenn die Verantwortlichen beteuern, dass Rechtsstaatlichkeit und das humanitäre Völkerrecht respektiert würden.
Auch 25 Jahre nach dem Beginn des Krieges, nach seinem evidenten Scheitern in Afghanistan, war es möglich, von westlichen Verantwortlichen zu hören, dass die Genfer Konventionen »für diese Art von Kriegen und Gegnern nicht gemacht seien«, dass Grundprinzipien der humanitären Arbeit auf diese »Terroristen« nicht anwendbar seien. Auch bei Partnertruppen, selbst bei zivilen Funktionären, haben sich solche Auffassungen durchgesetzt, stillschweigend oder explizit, vielleicht auch weil sie vergangener oder bestehender lokaler Repressionspraxis ähnelten.
Anhaltende Erosion und neue Welle
Die massiven Rechtsverstöße der USA während des »Kriegs gegen den Terror«, aber auch die Beteiligung der europäischen Staaten an den militärischen Operationen und am Folter- und Verschleppungsprogramm, haben die Glaubwürdigkeit dieser Staaten, vor allem aber die des Völkerrechts und der nach dem Zweiten Weltkrieg etablierten internationalen Ordnung massiv beschädigt. Die selektive Anwendung des Völkerrechts hat nicht erst im Oktober 2001 mit dem Krieg gegen den Terror begonnen, es hat sie in zahlreichen Fällen bereits vorher gegeben. Der Krieg gegen den Terror stellte allerdings einen entscheidenden Einschnitt dar. Bislang hatten sich die USA als Weltmacht – wenn auch selektiv – auf die Menschenrechte berufen, nun setzten sie Grundregeln des Menschen- und Völkerrechts wie das Folterverbot und essenzielle Schutznormen der Genfer Konvention für Gefangene außer Kraft. Mit ihren Verbündeten in den Antiterrorkriegen von Afghanistan und Irak bis zur »Globalen Koalition gegen den IS« ab 2014 herrschte weitgehende Straffreiheit. Dies hat vielen autoritären Staaten einen willkommenen Vorwand geliefert, um Kritik an ihrer eigenen Praxis in die Schranken zu weisen. 2021 schrieb die Journalistin Ayat al-Haddad in der staatstreuen Kairoer Zeitung »Al-Ahram« in einem Kommentar zur Kritik der Biden-Administration an Ägyptens Menschenrechtspraxis: »Während die Vereinigten Staaten Kritik an Ägypten üben, schweigen sie zu den zahllosen Menschenrechtsverletzungen im Irak, in Afghanistan, in Abu Ghraib und in Guantanamo.« Sie verteidigte damit das Vorgehen des ägyptischen Staates gegen die als »terroristisch« eingestufte Muslimbruderschaft.3
Bezeichnend ist auch die Art und Weise, wie die USA, Großbritannien, Frankreich und auch Deutschland die israelische Kriegsführung und die massiven Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und andere Rechtsnormen legitimierten und rechtfertigten. Dass dies durch Regierungen, die ansonsten der Verteidigung des internationalen Rechts und der »regelbasierten Ordnung« das Wort reden, geschieht, trug massiv zur Erosion der Glaubwürdigkeit des Rechts bei. In den arabischen Ländern und anderen Mitgliedstaaten der Organisation für islamische Zusammenarbeit (OIC) gibt es angesichts der westlichen Komplizenschaft und Doppelzüngigkeit gegenüber Israels völlig entgrenztem Krieg in Gaza eine zunehmende Tendenz, das humanitäre Recht und die Menschenrechte als völlig obsolet abzulehnen.4 Im Januar 2024 schrieb der französische Autor und Chronist Pierre Haski, der für Radio France Inter täglich geopolitische Entwicklungen erläutert und kommentiert, dass sich die öffentliche Meinung im Globalen Süden der Sache der Bevölkerung von Gaza angenommen habe. Sie frage den Westen, so Haski: »Wie steht es bei Gaza um euer Gerede über internationales Recht, Kriegsverbrechen und Gerechtigkeit?«5
Donald Trump und das pure »Recht des Stärkeren«
Die Trump-Regierung hat in ihrer Politik seit Januar 2025 mehrfach die Instrumente und Muster des Antiterrorkriegs für andere Militäraktionen und deren Legitimation verwendet und in den Kontext einer Politik gestellt, die den Eindruck erweckt, geltendes Völkerrecht gänzlich zu ignorieren. Brett Kaufmann beschreibt den langen Weg seit Nine Eleven als eine Entwicklung von Geheimgesetzen (2001 bis 2024) bis zum völligen Fehlen von Gesetzen (2025 bis heute).6 Diese völlige Gesetzlosigkeit begann unter Trump mit der Einstufung von 14 Drogenkartellen aus Latein- und Zentralamerika als »foreign terrorist organizations« – die weitreichendste Kategorisierung und auch Sanktionierung von Gruppen im US-Repertoire, die auch die »materielle Unterstützung« solcher Gruppen unter Strafe und Sanktion stellt. Brian Philips von der Essex-Universität merkte dazu an, dass andere westliche Verbündete der Trump-Regierung bei dieser Einstufung nicht folgten, auch weil sie bei den Kartellen das in gängigen Terrorismusdefinitionen enthaltene Element einer politischen Absicht nicht erkannten und außerdem eher dazu tendierten, die Gefahren des Rechtsterrorismus zu einer neuen Priorität zu erklären.7
Ab September 2025 folgte eine Serie von militärischen Angriffen gegen Schnellboote in der Karibik, die nach Angaben der Trump-Regierung Drogen in die USA transportieren wollten. Gegenüber dem US-Kongress gab die Regierung an, es handle sich dabei um »militärische Kampfhandlungen zur Selbstverteidigung der USA«, auf die also das humanitäre Völkerrecht anwendbar wäre, was Jurist:innen als problematisch und nicht haltbar einstuften.8 Vizepräsident JD Vance kommentierte, dass er sich »einen Dreck« darum schere, ob diese Angriffe mit dem Recht vereinbar seien. Bei dem ersten dieser Einsätze wurde ein Zweitschlag auf zwei überlebende Insassen eines solchen Bootes angeordnet – ein flagranter Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht, ein eindeutiges Kriegsverbrechen. Medien berichteten, dass Verteidigungsminister Hegseth dies persönlich angeordnet habe (»kill them all«). Bei einer Anhörung im Verteidigungsausschuss im Dezember 2025 übernahm Admiral Bradley die Verantwortung für den Zweitschlag.9
Wir befinden uns in einer neuen Phase, in der grundlegende Elemente des Antiterrorkriegs in einer noch gewalttätigeren Ordnung aufgehen.
Dann folgte im Januar 2026 die US-Militäraktion zur Ergreifung des venezolanischen Präsidenten Nicolas Maduro, was die Trump-Regierung als »Polizeiaktion« bezeichnete, obwohl dies eindeutig eine zwischenstaatliche Kriegshandlung war. Die Anwendung der vagen Begriffe »unmittelbare Gefahr« und »präventive Verteidigung gegen potenzielle Gefahren« erfuhr noch eine weitere Ausdehnung.10 Hegseth machte wiederholt mit martialischen Ansagen auf sich aufmerksam, etwa im März 2026, als er über die »dummen Einsatzregeln« schimpfte, die dem »Kampf für den Sieg« im Wege stünden. »Seit Amtsantritt der Trump-Regierung«, so Human Rights Watch, hat das Verteidigungsministerium unter Hegseth »bewusst und systematisch die Schutzmechanismen geschwächt, mit denen die Einhaltung des Kriegsrechts gewährleistet werden soll. Er entfernte hochrangige Militärjuristen, ohne dass ihnen Fehlverhalten vorgeworfen wurde, und tauschte die Generalstaatsanwälte der Armee, Marine und Luftwaffe aus, was die rechtliche Kontrolle von Militäroperationen erschwerte.«11 Zu Beginn des Kriegs gegen Iran sagte der »Kriegsminister«, es dürfe »keine Gnade« walten (»no quarter«) – eine Äußerung, die große Empörung hervorrief, die aber für den an der Chicago University lehrenden Sozialforscher Ali Sanai in der Kontinuität der US-Kriegsführung gegen die indigene Bevölkerung Amerikas und des Umgangs der Konföderierten im amerikanischen Bürgerkrieg mit afroamerikanischen Soldaten der Gegenseite steht, die nach ihrer Gefangennahme unter »No quarter«-Rufen niedergemacht wurden.12 Im Laufe des Kriegs drohte dann Donald Trump Iran mit der »Auslöschung seiner gesamten Zivilisation« und der »Bombardierung aller Brücken und Kraftwerke«. Dem Vorwurf, zu Kriegsverbrechen aufgerufen zu haben, begegnete Trumps UN-Botschafter Mike Waltz mit dem Verweis, dass zivile Objekte, die auch für militärische Zwecke genutzt würden, legitime Ziele seien, was so pauschal keineswegs zutrifft.13
Diese Praxis der Kriegsführung und des Umgangs mit dem Völkerrecht stellt die USA unter Trump in eine Reihe mit Russland im Angriffskrieg gegen die Ukraine wie auch mit den Kriegsparteien im Sudan-Konflikt. Wir befinden uns in einer neuen Phase, in der, wie es scheint, grundlegende Elemente des Antiterrorkriegs in einer noch gewalttätigeren Ordnung aufgehen.
Autoritäre Internationale oder »Menschenjagd auf globalem Niveau«
Mary Kaldor hatte in ihrem 2018 veröffentlichten Werk über globale Sicherheitskulturen mit Blick auf die erste Amtszeit von Donald Trump geschrieben, dass sie eine neue Sicherheitskultur entstehen sieht, eine Art »Autoritäre Internationale« aus Trumps Amerika, Putins Russland und Modis Indien, die sich aus folgenden Elementen zusammensetzt: »Recycelte« Versatzstücke des Antiterrorkriegs – Kaldor nennt dies die »Menschenjagd auf globalem Niveau« –, die die Aussetzung des Rechts und die Herstellung von Straflosigkeit als Teil eines permanenten oder zumindest lang andauernden Ausnahmezustands beinhalten; populistischer Nationalismus, zum Teil mit Elementen rechtsradikaler Ideologie aufgeladen (great replacement theory) und sich entladend in einer aggressiven, gegen Migration und Migrant:innen gerichteten Politik.
Schließlich die Überwachung, Repression und Militäraktionen auf dem Niveau der neuesten technologischen Entwicklung, mit automatisierten Waffen, mit einer durch KI und serielle Datenverarbeitungsprozesse enorm beschleunigten Kriegsführung, die dem Geist des humanitären Völkerrechts widerspricht und zivile Opfer und die Zerstörungen eigentlich geschützter Infrastruktur und Lebensgrundlagen legitimiert. Kaldor spricht von der »vereinten Macht von oligarchischen Eliten und lokalen Kriegsfürsten«, die Ausdruck findet in vertieften, nicht endenden oder zumindest lange andauernden bewaffneten Konflikten.14
Was die Lage zusätzlich verschärft, sind immer neue Wellen von Anschlägen, was weitere Überreaktionen auslösen könnte: das Aufkommen neuer Gruppen in Reaktion auf die derzeitigen Kriege, das massive Leid und die Erniedrigung der Menschen, insbesondere in Gaza, die zivilen Toten in Iran und im Libanon.
Wie kommen wir zurück zum Völkerrecht?
Wie aber kann die Praxis der Antiterrorkriegsführung, der Rechtsverstöße, Drohneneinsätze und Bombardierungen, klandestiner und erklärter Einsätze von Spezialkräften und regulären Militärs, der Dämonisierung des Gegners, ständig ausgeweiteter Überwachung und Verschärfung der Migrationspolitik beendet, der Kreislauf von Anschlag, Übergriff und Vergeltung, Konflikteskalation und -perpetuierung unterbrochen werden? Wie können die bestehenden Konflikte im Interesse der Zivilbevölkerung gelöst werden? Wie kann gerade in diesen Zeiten eine Politik entwickelt werden, deren Richtschnur das Völkerrecht ist, konsequent und ohne Ausnahmen, und wie kann auf einer solchen Grundlage adäquat mit der Gefahr von Anschlägen umgegangen werden?
In der gegenwärtigen Phase geht es um nicht weniger als den Bestand – oder genauer: die Wiederherstellung – der auf dem Völkerrecht basierenden internationalen Ordnung, auch wenn, wie der kanadische Premier Mark Carney in seiner viel beachteten Rede in Davos im Januar 2026 erklärte, schon früher, vor Trump, »die regelbasierte Ordnung teilweise falsch war, […] weil es sich die Stärksten erlauben konnten, sich davon auszunehmen, wenn es ihnen passte; [...] Handelsregeln auf asymmetrische Weise durchgesetzt wurden und [...] internationales Recht mit variabler Konsequenz angewendet wurde, je nachdem, wer der Täter war und wer das Opfer«.15
Es kommt darauf an, mit der Praxis, den Paradigmen und der Sicherheitskultur des Antiterrorkriegs zu brechen.
Der Antiterrorkrieg und die in seinem Rahmen vollzogenen Militärinterventionen hatten an dieser Entwicklung einen entscheidenden Anteil. Von Anbeginn an gab es Kritik an der Praxis der zum Krieg erklärten und außerhalb des Rechtsrahmens gestellten Bekämpfung des Terrorismus, und vielfach wurde für Korrekturen plädiert, etwa beim Prozedere für die Einstufung von Gruppen und Personen, bei den Regelungen der weltweit eingeführten oder verschärften Antiterrorgesetze, bei der Verhängung von Sanktionen oder im humanitären Bereich. Es gab Korrekturen, neue Sprachregelungen, aber die Gesamtunternehmung wurde fortgeführt und institutionalisiert.
Keine neuen Kriege »zur Bekämpfung des Terrorismus«
Jetzt geht es folglich darum, entschieden Position zu beziehen: für das Völkerrecht und seine unterschiedslose Anwendung und Einhaltung. Es kommt darauf an, grundsätzlich mit der Praxis, den Paradigmen und der Sicherheitskultur des Antiterrorkriegs zu brechen und sich damit auch der unter Trump, Putin und Co. entstehenden imperial-autoritären Sicherheitskultur deutlich entgegenzustellen. Dazu wäre der erste Punkt: keine neuen Kriege zu beginnen, die vorgeblich der Bekämpfung von Terrorismus dienen, einen »Regime Change« anstreben oder unter einem Vorwand einen Präventivschlag auszuführen, der sich gegen eine oft noch nicht einmal konkrete Bedrohung richtet. Angesichts des Ende Februar 2026 begonnenen Irankriegs ist dies von höchster Aktualität, denn dieser weist viele dieser Merkmale auf: eine äußerst fragwürdige Rechtfertigung für diesen Krieg und Kriegshandlungen mit massiven Folgen für die Zivilbevölkerung.
In den Vereinigten Staaten gehören dazu die Aufkündigung der unmittelbar nach dem 11. September 2001 vom Kongress verabschiedeten »Autorisation for the Use of Military Force« (AUMF) zur Bekämpfung von al-Qaida und assoziierten Gruppen ebenso wie die 2002 erfolgte AUMF für den Irakkrieg, auf die die nachfolgenden US-Regierungen zur Rechtfertigung von Militärschlägen und Kriegshandlungen Bezug genommen haben. Es gab in den letzten 20 Jahren viele Versuche im US-Kongress, die zeitlich und räumlich nicht begrenzte AUMF zurückzunehmen oder zumindest einzuschränken – bisher allerdings ohne Erfolg.16 Dazu gehört aber auch, die ebenfalls 2001 verabschiedete UN-Sicherheitsratsresolution 1373 mit ihrem vagen Mandat, die legitime Selbstverteidigung fast grenzenlos ermöglicht, einer strengen Überprüfung zu unterziehen.
Gegen die außerrechtliche Inhaftierung von Terrorismusverdächtigen
Des Weiteren ist es von essenzieller Bedeutung, die außerrechtliche Inhaftierung von Terrorismusverdächtigen, oft unter unwürdigen Haftbedingungen, anzugehen und dafür zu sorgen, dass Tatverdächtige darüber informiert werden, was ihnen vorgeworfen wird, und dass sie in rechtsstaatlichen Normen entsprechenden Verfahren vor Gericht gestellt werden. Es geht um tausende von Gefangenen in Nordostsyrien, von denen ein Teil im Januar 2026 in den Irak verbracht wurde, aber auch um viele andere unter dem Vorwurf des Terrorismus Inhaftierte in Ländern wie Ägypten, Somalia und Israel. Ihre Haftbedingungen und ihre Behandlung müssen den Mandela Rules für menschenwürdige Haftbedingungen entsprechen, regelmäßige Familienkontakte müssen gegeben sein, und das IKRK und andere darauf spezialisierte Organisationen sollten regelmäßigen Zugang zu diesen Gefangenen haben. Auslandskämpfer und ihre Familienangehörigen müssen in ihre Heimatländer repatriiert werden. Dort können jene unter ihnen, gegen die es konkrete Tatvorwürfe gibt, in rechtsstaatlichen Verfahren vor Gericht gestellt werden, was teilweise ja bereits Praxis ist.
Das wäre der Beginn des Ausstiegs aus der Eskalationsspirale, oder mit Jean-Pierre Olivier de Sardan gesprochen, die Vermeidung der »Rache der Kontexte«, um so zu verhindern, dass sich eine Entwicklung wie im Irak in den 2010er-Jahren wiederholt, wo die US-Besatzungspolitik und das Haftsystem, die Einführung eines konfessionellen Proporzsystems und diskriminierende Regierungspraxis unter Premierminister Nuri al-Maliki wie auch die Verbindung von einer extremen Strömung des Dschihadismus mit revanchegetriebenen ehemaligen Offizieren zur Entstehung und zum Aufstieg des IS geführt haben, der noch entgrenztere Gewalt praktizierte und propagierte.
Neue Lösungsansätze für emblematische Konflikte
Damit zusammenhängend geht es auch darum, die bestehenden emblematischen Konflikte im Nahen und Mittleren Osten und in anderen Mitgliedstaaten der Organisation für Islamische Kooperation (OIC), etwa in Westafrika und am Horn von Afrika und in Südostasien, anders anzugehen, zu beenden und politische Lösungen zu erarbeiten. Diese Konflikte, von Afghanistan über Tschetschenien bis Palästina, Syrien und Irak standen und stehen im Zentrum der von dschihadistischen Gruppen zur Rekrutierung und bei der Onlineagitation verwendeten Narrative.
Das gilt vor allem für den Israel-Palästina-Konflikt. Seit dem 7. Oktober 2023 und dem ihm nachfolgenden Gazakrieg positionieren sich dschihadistische Gruppen wie die »Gruppe zur Unterstützung des Islam und der Muslime« (Jama’at Nusrat al-Islam wal-Muslimin – JNIM) und andere im Umfeld von al-Qaida mit ihrem Diskurs zu Palästina, gegen Israel und gegen die weiteren Kriege in einem weiten Feld von Empörung, Verurteilung und Protest in der arabischen und islamischen Welt und im Westen – von den Fußballstadien in Nordafrika über die Universitäten in Indonesien bis zur Gaza-Flotilla im Mittelmeer und, zumindest bis vor Kurzem, den US-Eliteuniversitäten. Das verschafft ihnen Relevanz und Zugehörigkeit in den Augen ihrer Anhänger:innen und Sympathisant:innen und bestärkt diese in der Überzeugung, dass es sich um einen Krieg des Westens gegen den Islam und die Muslime handele und dass der bewaffnete Kampf dagegen die einzige Option sei – in verschiedenen Variationen bis hin zu Akten blinder Gewalt.
Um die fortschreitende Polarisierung und Radikalisierung zu stoppen, ist eine andere Politik nötig.
Es ist offensichtlich, dass die schweren Menschen- und Völkerrechtsverletzungen der israelischen Armee und Regierung in Gaza, das Aushungern und Einpferchen der Bevölkerung auf der Hälfte des Territoriums des vormals schon am dichtesten besiedelten Gebietes der Welt so nicht weitergehen können.17 Die israelische Besatzung und die massive Unterdrückung und Diskriminierung der Palästinenser:innen durch die israelische Armee und die von ihr unterstützten und protegierten Siedler:innen haben absolut bedrohliche Ausmaße erreicht. Für die Palästinenser:innen selbst, für den Schutz der universellen Menschenwürde und die Einhaltung des Rechts, aber auch um der Erosion der Glaubwürdigkeit des Völkerrechts und der fortschreitenden Polarisierung und Radikalisierung Einhalt zu gebieten, braucht es eine andere Politik.
Gegen Komplizenschaft und Mitleidslosigkeit: ein universelles »Nie Wieder«
Von der deutschen Bundesregierung verlangten die Initiator:innen des Appells »Jenseits der Staatsräson« im Oktober 2025 eine deutliche Abkehr von einer »vagen politischen Doktrin, die die Unterstützung der israelischen Regierung über die rechtlichen und moralischen Verpflichtungen Deutschlands, über nationale und europäische Interessen, die Grundrechte der Palästinenser, das Schicksal der israelischen Geiseln und regionale Friedensbemühungen […] stellt«.18 Als Grundsätze für eine andere Politik forderten sie, Völker- und EU-Recht durchzusetzen, auch mittels der Durchsetzung von Anordnungen des IGH in dem von Südafrika angestrengten Verfahren gegen Israel (Prüfung auf Vorliegen eines Genozids), gleiche Rechte und Selbstbestimmung, etwa durch Unterstützung der Arabischen Friedensinitiative von 2002, zivilgesellschaftliches Engagement für Frieden und Versöhnung zu stärken, Störern effektiv und deutlich entgegenzutreten, auch durch die konsequente Verfolgung von Straftaten. Gefordert wurde des Weiteren, die Vereinten Nationen und den Multilateralismus zu stärken, durch die finanzielle und politische Unterstützung der von Israel attackierten und gemaßregelten UN-Behörde für die palästinensischen Flüchtlinge (UNRWA) und durch besseren Schutz von UN-Personal, das in erschreckendem Ausmaß zum Ziel israelischer Angriffe geworden ist.
Es muss eine Abkehr von einer Politik stattfinden, die Rechtsverstöße beinhaltet, Konflikte perpetuiert und dschihadistische Rekrutierung begünstigt.
Verzerrte Narrative seien zu korrigieren und ein faktenbasierter Diskurs zu fördern. Deutschland müsse seine historische Verantwortung umfassend wahrnehmen, das Prinzip »Nie wieder« sei universell zu verstehen, nicht lediglich als Verpflichtung gegenüber Israel. Dazu gehört, »konfliktgetriebene Polarisierung« ganzheitlich anzugehen, was sowohl den grassierenden Antisemitismus beinhaltet als auch den »inflationären Missbrauch diffamierender Antisemitismusvorwürfe, um Kritiker Israels und seiner Politik zu diskreditieren«. Festgestellt wurde auch, dass der Konflikt den gewaltsamen Extremismus häufig im Namen des Islam anheizt, was wiederum umgekehrt den »antimuslimischen und antiarabischen Rassismus« befeuert – ein fataler Teufelskreis, der die Eskalationsspirale seit Nine Eleven immer weiter antreibt.
Dialog und Konfliktbewältigung statt fortwährender Kriege
Das Ziel muss sein, jenseits der Tabus und Paradigmen der Terrorismusbekämpfung militärische Konflikte wie etwa im Sahel auf dem Verhandlungsweg zu lösen oder zumindest zu entschärfen. Dafür ist es unerlässlich, die verschiedenen Dimensionen und Ursachen des Konflikts richtig zu verstehen und in einem solchen Prozess anzugehen. Wo die Sicherheitskultur des »Kriegs gegen den Terror« mit dem dazugehörigen Narrativ dominiert, ist Dialog mit als terroristisch eingestuften Gruppen oft tabuisiert worden. Demgegenüber gibt es vielfältige Erfahrungen von lokalen Gemeinschaften, religiösen Führern und humanitären Organisationen, mit zumindest einem Teil dieser Gruppen zu verhandeln und zu Einigungen zu kommen. Grundsätzlich muss eine Abkehr von einer Politik stattfinden, die massive Rechtsverstöße beinhaltet – gegen das humanitäre Völkerrecht, die Menschenrechte, die Charta der Vereinten Nationen mit ihren deutlichen Restriktionen für die Anwendung von militärischer Gewalt zwischen den Staaten.
Das aber ist das glatte Gegenteil von dem, was Friedrich Merz im Juni 2025 anlässlich des zwölftägigen israelisch-amerikanischen Angriffs auf Iran mit seiner umstrittenen Äußerung suggerierte, dies sei »die Drecksarbeit, die Israel macht, für uns alle«. Die darin zum Ausdruck kommende Absegnung der Rechtsbrüche, die »Gott sei Dank« andere für »uns« tun, macht »uns« noch mehr zu Komplizen, als wir es ohnehin sind, bringt so die Essenz des Antiterrorkriegs seit Nine Eleven zum Ausdruck – und ebnet damit den Weg in die neue globale Sicherheitskultur des »Rechts des Stärkeren«, die faktisch eine neue globale Unrechtsordnung ist.
Der Beitrag basiert auf dem soeben im Quadriga-Verlag erschienenen Buch des Autors »Die Welt in Trümmern. Über das Scheitern der Antiterrorkriege und ihre Folgen«.
1 David Ignatius, The dangerous rise of decapitation warfare, in: »Washington Post«, 5.3.2026.
2 Mary Kaldor, Global Security Cultures, Cambridge 2018.
3 D. Ayat al-Haddad, Über welche Menschrechtsverletzungen in Ägypten sprechen Sie? (ar.), Al-Ahram, 15.3.2021.
4 Siehe etwa Ismail Azzam, Doppelstandards? Der Gazakrieg stellt den Westen bloß in seinem Umgang mit den Palästinensern (ar), Qantara.de, 25.10.2023.
5 Pierre Haski, How Ukraine-Gaza Hypocrisy Has Killed Western Credibility. Perhaps forever, Worldcrunch, 8.1.2024.
6 Just Security, From Secret Law (2001–2024) to None at All (2025-present), justsecurity.org, 1.11.2025.
7 ICCT, The End of US-led Global Counterterrorism? Changing Trends in Terrorist Designation, icct.nl, 10.9.2025.
8 Siehe die Mitteilung des Präsidenten an den Kongress vom 4.9.2025, warpowers.lawandsecurity.org.
9 Admiral testified Hegseth did not give »kill them all« order, US lawmakers say, bbc.com, 5.12.2025.
10 Elisabeth Beavers, The roots of Trump’s wars on terror trave back to 9/11, responsiblestatecraft.org, 11.9.2025.
11 Human Rights Watch, US Defense Secretary’s Media Remarks on Rules of Engagement, hrw.org, 2.3.2016.
12 Just Security, Hegseth Didn’t Revive an Ancient Warrior Ethos. He Repeated an American Pattern, justsecurity.org, 23.3.2026.
13 Just Security, On Ambassador Waltz’s Defense of Potential Law of War Violations in the Iran Conflict, justsecurity.org, 22.4.2026.
14 Mary Kaldor, Security Cultures, a. a. O., S. 210.
15 Davos 2026: Special address by Mark Carney, Prime Minister of Canada, weforum.org, 20.1.2026.
16 Paul Cane, Congress has tried and failed for two decades to wield its war powers, in: »Washington Post«, 24.6.2025.
17Vgl. dazu den Beitrag von René Wildangel in dieser Ausgabe.
18 Jenseits der Staatsräson. Wie historische Verantwortung, strategische Interessen und Völkerrecht in Einklang gebracht werden können, staatsraison.net, 2.10.2025.