Ausgabe September 2026

Rentenpaket: Masterplan mit sozialer Sprengkraft

Ein Banner auf der DGB-Kundgebung zum 1. Mai in Köln, 1.5.2026 (IMAGO / Panama Pictures)

Bild: Ein Banner auf der DGB-Kundgebung zum 1. Mai in Köln, 1.5.2026 (IMAGO / Panama Pictures)

Mit der Vorstellung des Kommissionsberichts zur Alterssicherung ist die Debatte um die künftige Rentenpolitik neu entbrannt. Die Frage, wer wie stark belastet wird und wie die Rente zukunftssicher und gerecht gestaltet werden kann, ist entscheidend für die Zukunft unserer Demokratie, betonen der langjährige IG-Metall-Beschäftigte Christoph Ehlscheid und das ehemalige IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban. 

An Superlativen haben Bundeskanzler und zuständige Ministerin nicht gespart. Die Vorschläge der Alterssicherungskommission1 seien, so Friedrich Merz anlässlich der Vorstellung der 33 Empfehlungen, »von allergrößter Bedeutung«. Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas sprach gar von einem »Gesamtkunstwerk«.2

In der Tat haben die Vorschläge das Potenzial, die Architektur des deutschen Alterssicherungssystems grundlegend zu verändern. Dessen Umbau, so der medial stets mitschwingende Subtext, soll zugleich eine Regierung therapieren, die an wachsendem Akzeptanzverlust leidet und beim Kampf gegen rechte Populisten und Extremisten zu versagen droht. Doch der Schuss könnte nach hinten losgehen. Je umfassender die avisierte Radikalkur umgesetzt werden sollte, desto stärker dürften Unmut und Zukunftsängste in der Bevölkerung zunehmen – und damit die Affinität für rechtsautoritäres Eliten-Bashing.

Der vorgelegte Plan birgt jedenfalls erhebliche soziale Risiken: Die gesetzliche Rente soll sich künftig aus einem umlagefinanzierten und einem kapitalmarktbasierten Rentenbaustein, der sogenannten Kapitalrente, zusammensetzen. Um die Anlage der Gelder für die Kapitalrente sollen sich ein Staatsfonds und eine »begrenzte Anzahl zertifizierter Anlagefonds« (Empfehlung 28) kümmern. Die notwendigen Finanzmittel sollen durch einen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch finanzierten Beitragssatz von zusätzlich zwei Prozent mit schrittweiser Einführung aufgebracht werden. Die Kommission will ab 2031 den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel wieder einsetzen und deutlich erhöhen. Das dürfte sich dämpfend auf künftige Rentenanpassungen, Beitragssatzsteigerungen und Bundeszuschüsse auswirken. Rentenjahrgänge ab 2032, die noch nicht oder nicht voll von der Kapitaldeckung profitieren, sollen einen steuerfinanzierten »Niveauzuschlag« erhalten, der schrittweise über die Jahre abgeschmolzen wird. 

Die Volatilität der Finanzmärkte erhält Einzug in die zentrale Säule der Alterssicherung. Das Risiko tragen die Versicherten

Die Idee einer kapitalgedeckten Altersvorsorge zulasten des Umlagesystems ist weder neu noch innovativ. Die Mehrheit des »Sachverständigenrates« propagiert sie seit längerem.3 Gleiches gilt für die direkte Integration von Kapitaldeckungselementen in die gesetzliche Rentenversicherung, wie ein Blick auf die »Aktienrente« der FDP zeigt.4 Auch bei dieser besteht die gesetzliche und verpflichtende erste Säule aus einem umlage- und einem kapitalmarktbasierten Element.

Mit der Kapitalrente wird ein Kernelement der FDP-Rentenpolitik übernommen, wogegen sich die Vorgänger der aktuellen Arbeits- und Sozialministerin stets gewehrt haben. Damit hält die Volatilität der Finanzmärkte Einzug in die zentrale Säule der Alterssicherung. Ob die gesetzliche Rente in Zukunft auskömmlich oder gar lebensstandardsichernd ausfällt, hängt also wesentlich vom Anlageerfolg des oder der Aktienfonds ab. Das Anlagerisiko tragen dabei die Versicherten. In Zeiten geoökonomischer Verwerfungen, kriegerischer Auseinandersetzungen und blockierter globaler Handelsströme ist das ein hochriskantes Unterfangen. Aber selbst für Zeiten stabilerer Entwicklungen fallen die unterstellten Renditeerwartungen mehr als optimistisch aus: So simulierte die Kommission, abhängig von Anlagehorizont und Streubreite, reale Renditen von fast 5 Prozent.5 Die reale globale Aktienrendite der Jahre 2000 bis 2025 lag hingegen bei lediglich 3,5 Prozent – und zwar vor Kosten, die von den Anlegern zu tragen sind.6

Ein einheitliches Niveau der gesetzlichen Rente wird sich damit künftig jedenfalls nicht mehr ausweisen lassen. Der Beitrag der Kapitalrente zu den Alterseinkünften und damit zur Stabilisierung oder Hebung des Rentenniveaus kann je nach Zeitpunkt des Renteneintritts und gewähltem Fonds sehr unterschiedlich ausfallen. Und falls die Kapitalauszahlung während des Rentenbezugs nicht dynamisiert, sondern zum Zeitpunkt des Renteneintritts nominal fixiert wird, sinkt das Rentenniveau im Verlauf der Rente.

Die Ironie der Geschichte: Die Beitragssatzentwicklung zur gesetzlichen Rentenversicherung wird insgesamt gar nicht gedämpft, wie von Arbeitgebern und Mainstreamwissenschaft gebetsmühlenartig gefordert: Zwar sinken die Beiträge zum Umlagesystem, aber der Aufbau eines Kapitalstocks ist in der Übergangsphase kostenintensiv. Berechnungen des WSI zeigen, dass die Beitragssätze bis 2031 auf rund 22 Prozent und bis 2036 auf 22,5 ansteigen, um bis in die 2050er Jahre auf diesem Niveau zu verharren. Sie liegen damit um rund zwei Prozentpunkte oberhalb der Beitragssatzentwicklung nach geltendem Recht. In der Übergangsphase werden die Beitragszahler sogar doppelt belastet, weil sie die aktuelle Umlage für die laufenden Renten zahlen und zugleich einen Kapitalstock aufbauen müssen. Davon könnten wachstumsdämpfende Effekte ausgehen, da Nettorealeinkommen und privater Konsum belastet werden.7 

Neue Hürden beim Erwerbsausstieg

Kernelement des Konzepts sind auch Veränderungen beim Renteneinstieg. So sollen die Regelaltersgrenze nach 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt (E5), die Rente für besonders langjährig Versicherte (die sogenannte Rente mit 63) abgeschafft (E6) und die Altersgrenzen für langjährig Versicherte »zeitnah von 63 auf 64 Jahre« erhöht werden (E8), um sie später parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze anzuheben. Die geblockte Altersteilzeit – also die Möglichkeit, eine Zeit lang noch voll zu arbeiten und anschließend freigestellt zu werden – soll abgeschafft und die Grenzen für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre angehoben werden (E13). Eventuelle Härten sollen für gesundheitlich beeinträchtigte Beschäftigte durch einen erleichterten Zugang zur Rente vermieden werden (E10). 

Begründet wird die weitreichende Demontage des Altersübergangsrechts unter anderem mit Kostenentlastungen für die Rentenversicherung und Fachkräftesicherung auf dem Arbeitsmarkt.

Die skizzierten Maßnahmen stellen gravierende Einschnitte in das Rentenrecht dar. Schon bei einer Anpassung des Erwerbsverhaltens und einer Verschiebung des Renteneintritts verkürzt sich für die Betroffenen die Rentenbezugszeit. Das Verhältnis von Einzahlungen zu Rentenleistungen verschlechtert sich also. Das betrifft zukünftige Generationen ebenso wie rentennahe Jahrgänge. Die nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktlage für Ältere8 und der Beschäftigungsabbau im Kontext der industriellen Transformationskrise wird die Zahl der negativ Betroffenen deutlich erhöhen. Waren die Ausstiegsoptionen im gegenwärtigen Recht schon unzulänglich sozial flankiert, wird das neue Recht – wenn es so kommt – für viele mit einem prekären Erwerbsende und Altersarmut einhergehen.

Kommt es wie geplant, wird das neue Recht für viele mit einem prekären Erwerbsende und dem Abstieg in Altersarmut einhergehen.

Zugleich schränkt die Neuregelung die Handlungsoptionen von Betrieben und Tarifparteien bei der Gestaltung des Altersübergangs ein. Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren verwehrt Beschäftigten mit den entsprechenden Voraussetzungen eine gesellschaftlich anerkannte Option, Abschläge zu vermeiden.9 Das Argument, die Profiteure seien gesund und besserverdienend, läuft ins Leere, denn die bisherige Regelung basiert nicht auf Bedarfs-, sondern auf Beitrags- und damit Leistungsgerechtigkeit. 

Gestaltungsabstinenz als Sackgasse

Das Reformwerk läuft auf dreierlei hinaus: erstens, die Umlagerente durch die Kapitalrente zu kannibalisieren, zweitens, die Rentenversicherung als Instrument zur sozialen Bewältigung betrieblicher Krisen zu entwerten und drittens auf steigende Beitragssätze trotz geschmälerter Leistungen. 

Die daraus folgenden sozialen und politischen Folgen sollten gerade in einer Phase der krisenhaften Transformation der Industriegesellschaft nicht unterschätzt werden. Entwertete Erwerbsbiografien und das Abwälzen sozialer Lasten auf die Beschäftigten werden absehbar Abstiegsängste wachsen und das Vertrauen in die Problemlösungsfähigkeit und -willigkeit der politischen Entscheider weiter schwinden lassen.

Das haben etwa die SPD-Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern und die rebellierenden CDU-Ministerpräsidenten mit ihrem Festhalten an der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte erkannt. Sie befürchten massiven Gegenwind in ihren Wahlkämpfen, in denen die Umfragewerte der AfD weiter nach oben segeln. Sie ahnen: Der Versuch, sich durch den Verweis auf die vermeintlich so fachkundigen Vorschläge einer Expertenkommission zu entlasten, führt nicht dazu, das eigene Renommee zu steigern, sondern demonstriert eher Entscheidungsunfähigkeit und befördert weitere Glaubwürdigkeitsverluste in einer sozial verunsicherten Bevölkerung. 

Dies gilt umso mehr, als die Zurufe lautstarker Protagonisten, die Reform bloß nicht zu verwässern, durchaus mit eigenen Änderungswünschen verbunden werden. So warnt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter vor dem Aufschnüren des Rentenpakets, während seine Organisation einen Katalog substanzieller Änderungen vorlegt, der etwa die anteilige Finanzierung der Arbeitgeber an der Kapitalmarktrente infrage stellt.10 

Doch die wortgleiche Umsetzung der Kommissionsvorschläge dürfte schon an CSU-Chef Markus Söder scheitern, der umgehend den Kommissionsvorschlag zur Abschaffung der Minijobs kritiserte.

Die Ambition, an dem vermeintlich optimalen Gesamtkunstwerk keinerlei Änderungen zuzulassen, wird sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht durchhalten lassen. Eine solche Botschaft atmet den Geist der selbstauferlegten Gestaltungsabstinenz und wird dem lädierten Ansehen »der da in Berlin« abträglich sein. 

Eine Versicherung für alle!

Akzeptanz und Glaubwürdigkeit kann die Politik nur durch eine Reform erlangen, die sich der realen Zukunftsängste der Menschen annimmt, das Netz sozialer Sicherheit stabiler spannt und mehr soziale, insbesondere Verteilungsgerechtigkeit wagt. Eine akzeptable Solidarreform sollte daher den Fokus nicht auf die Schwächung, sondern die Stärkung des Umlagesystems ausrichten. 

Der Kommissionsbericht selbst benennt durchaus Bausteine einer solchen Reform: Die Einbeziehung der nicht obligatorisch versicherten Selbstständigen, das (allerdings nur halbherzige) Bekenntnis zu einer Erwerbstätigenversicherung, die auch Beamte und bislang über Versorgungswerke versicherte Beschäftigtengruppen wie beispielsweise Ärzte umfassen würde, ein Sicherungsniveau von mindestens 70 Prozent nach Steuern als lebensstandardsichernde Zielmarke und die Bereitschaft, auch moderat höhere Beiträge in Kauf zu nehmen, weisen in die richtige Richtung. 

Zentral ist dabei besonders die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen und die den erwerbsdurchschnittlichen Lebensstandard in der Ruhephase garantiert.11 Es steht allerdings zu befürchten, dass just diese Punkte als erstes dem geschnürten Paket entnommen werden. Umso wichtiger bleibt anhaltender politischer Druck für eine gerechte Rente. h

1 Vgl. Empfehlungen der Alterssicherungskommission, bmas.de, Juni 2026.

2 Vgl. Pressekonferenz von Kanzler Merz und Ministerin Bas zum Bericht der Rentenkommission: »Reformvorschläge, die uns Mut machen«, bundesregierung.de, 23.6.2026.

3 Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Wachstumsschwäche überwinden – in die Zukunft investieren. Jahresgutachten 23/24, sachverstaendigenrat-wirtschaft.de, 8.11.2023.

4 Vgl. FDP-Bundestagsfraktion, Studie: Gesetzliche Aktienrente führt zu Stabilisierung und Entlastung, fdpbt.de.

5 Vgl. Tabea Bucher-Koenen, Marius Cziriak und Marvin Immesberger, Gesetzliche Kapitalrente: Simulationen im Rahmen der Alterssicherungskommission, Mannheim 2026.

6 Vgl. Florian Blank, Sebastian Dullien und Ulrike Stein, Empfehlungen der Rentenkommission bergen Risiken und Nebenwirkungen. Teilweise Umstellung auf Kapitaldeckung gefährdet Wirtschaftswachstum und soziale Sicherung, in: »WSI-Policy Brief«, 99/Juni 2026, S. 7.

7 Achim Truger, Rentenkommission: Ein schmerzhafter und teurer Kompromiss, surplusmagazin.de, 23.6.2026.

8 Zwar hat sich die Beschäftigungsquote Älterer verbessert, sie liegt aber nach wie vor niedriger als die Jüngerer. Vgl. dazu: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Beschäftigungsquoten (SvB, GB, aGB), statistik.arbeitsagentur.de, Nürnberg 2026.

9 Die sogenannte Rente mit 63 entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden breiter Bevölkerungskreise. Vgl. dazu: IG-Metall, Realpolitik statt Renten-Raubbau: Mehrheiten für Stärkung der gesetzlichen Altersversicherung, ig-metall.de, Juni 2024 sowie VdK-Umfrage zeigt überragende Zustimmung zur Rente ab 65 nach 45 Beitragsjahren, vdk.de, 7.6.2026.

10 Vgl. »Macht mich fassungslos«: BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter warnt vor Aufschnüren des Rentenpakets, n-tv.de, 5.8.2026. BDA, Korrigierte Stellungnahme zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission arbeitgeber.de, 14.7.2026.

11 Vgl. IG-Metall, Kurz erklärt: Was ist eigentlich eine Erwerbstätigenversicherung?, igmetall.de, 10.12.2025.

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