Ausgabe Februar 1991

Statt Hochschulreform: Abwicklung

Eins scheint klar: Der Terminus "Abwicklung" bezeichnet in der an bildassoziativen Wörtern nicht eben reichen Verwaltungssprache eine Ausnahme. Hier eröffnen sich für den Laien weite Felder spekulativer Vorstellungen: Auspacken, abrollen, entwirren, abspecken.... Auf eines kommt der/die Uneingeweihte beim erstmaligen Vernehmen dieses Wortes jedenfalls nicht, auf den Vorgang, der sich hinter ihm verbirgt. Hier nun muß die gewohnte, weitaus klarere (wenn auch nicht schönere) Amtssprache weiterhelfen. "Abgewickelt" also werden östliche Bildungseinrichtungen, "wenn Aufgaben wegfallen oder in ihrem Bestand eine wesentlichen Veränderung erfahren." (Berliner Senats-/Magistratsvorlage "Entscheidung nach Artikel 13 Abs. 1 Satz 4 Einigungsvertrag für die nachgeordneten Einrichtungen der DDR-Zentralregierung aus dem Bereich Wissenschaft und Forschung", Dezember 1990) 1).

Abgesehen davon, daß nur die Autoren dieses Papier zu wissen meinen, wie "Aufgaben in ihrem Bestand eine wesentliche Veränderung erfahren können", nimmt die Vorstellung der Laien nun festere Konturen an: Abwicklung meint offenbar S c h l i e ß u n g und damit das genaue Gegenteil von "Überführung" - ein Terminus, Vertretern der Autohändlerbranche wohlbekannt.

Februar 1991

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