Im November 1993 ist unter diesem Titel der Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt - Bewertungskriterien und Perspektiven für umweltverträgliche Stoffkreisläufe in der Industriegesellschaft" des 12. Deutschen Bundestages erschienen 1). Wir dokumentieren nachstehend einen Auszug der Mitteilung der Enquete-Kommission zur Veröffentlichung des Berichts sowie die im Bericht formulierte Zielsetzung der weiteren Arbeit der Kommission bis zum Sommer 1994. Die Kommission setzt sich aus 13 Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und SPD sowie aus 13 Sachverständigen zusammen; jeweils ein/e Abgeordnete/r sowie ein Sachverständiger von Bündnis 90/Die Grünen und PDS/LL haben beratenden Status. Die Kommission wurde am 18. März 1992 konstituiert, ein wissenschaftliches Sekretariat mit acht MitarbeiterInnen wurde ab 1. Juli 1992 eingerichtet. Der Schlußbericht soll bis zum Sommer 1994 vorliegen. Nicht von ungefähr enthält der Zwischenbericht selbst keine Zusammenfassung von Ergebnissen oder auch nur der wichtigsten Aussagen. Die Mitglieder der Enquete-Kommission haben offenkundig noch keinen Kompromiß gefunden, der hinreichend tragfähig wäre, um eine gemeinsame Basis für die Analyse ökologischer, ökonomischer und sozialer Probleme in ihrem Zusammenhang zu haben.
Es hätte ein Durchbruch werden können – für Umwelt und Nachhaltigkeit, aber auch für die Entbürokratisierung, der sich Regierungen und Parteien so gerne verschreiben. Doch was nun zum 12. August im EU-Gebiet Gesetzeskraft erhält, erreicht weder das eine noch das andere.