Ausgabe Mai 1995

Seerecht und Meeresverschmutzung

Dimensionen eines vernachlässigten Umweltproblems

"Mit Blick auf das nächste Jahrhundert ist die Kommission überzeugt, daß dauerhafte Entwicklung, wenn nicht das Überleben selbst, bedeutende Fortschritte in der Verwaltung der Meere erfordert. Beträchtliche Veränderungen werden in unseren Institutionen und Richtlinien erforderlich sein, und weitere Ressourcen müssen der Verwaltung der Meere unterstellt werden." 1) Mit dem Inkrafttreten der Seerechtskonvention der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea) am 16. November 1994 wurde eine neue internationale Ordnung für den gesamten Meeresraum, also nahezu zwei Drittel der Erdoberfläche, geschaffen. 2) Am 14. Oktober 1994 ist auch Deutschland diesem Übereinkommen beigetreten, das von der Bundesregierung als das "bislang bedeutendste Vertragswerk der Vereinten Nationen " 3) gewertet wird.

Mit dem rechtzeitigen deutschen Beitritt wurde sichergestellt, daß der neugeschaffene Internationale Seegerichtshof - als erste UN-Institution in Deutschland - seinen Sitz in der Hansestadt Hamburg nehmen wird. Die UN-Seerechtskonvention war von 1973 bis 1982 verhandelt worden, um die unterschiedlichen Nutzungsformen der Meere in ihren verteilungs-, sicherheits- und umweltpolitischen Aspekten umfassend zu verregeln und eine neue internationale "Verfassung für die Ozeane" zu schaffen.

Mai 1995

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