Ausgabe Januar 2003

Vertrag über eine Verfassung für Europa.

Vorentwurf des Präsidiums des Europäischen Konvents zur Zukunft Europas vom 28. Oktober 2002 (Wortlaut)

Auf seiner Zusammenkunft in Laeken im Dezember 2001 beschloss der Europäische Rat die Einberufung des „Konvents zur Zukunft Europas“, der 105 Vertreter der Regierungen und nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission umfasst. Der Konvent soll einen Rahmen und transparente Strukturen für die Union erarbeiten, „die den Entwicklungen in der Welt, den Bedürfnissen der europäischen Bürger und dem weiteren Ausbau der EU gerecht werden“. Ende Oktober stellte Valéry Giscard d´Estaing, Präsident des Konvents, den 18seitigen Entwurf des EU-Verfassungsvertrages der Öffentlichkeit vor. Der Vorschlag gibt, gegliedert in zwei Teile (Behandlung der allgemeinen Ziele, Grundrechte, Aufgaben, Institutionen und Finanzordnung sowie Darstellung der Rechtsgrundlagen), ein Gerüst vor, anhand dessen nun einzelne Arbeitsgruppen sowie das Plenum des Konvents verhandeln. Für die nächste Regierungskonferenz 2003 soll der Konvent einen Abschlussbericht erarbeiten, auf dessen Grundlage über die konkrete Ausgestaltung der Europäischen Verfassung entschieden wird.

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