Wider die Ohnmacht der Verbraucher
Gammelfleisch im Döner, zu viele Pestizide in Obst, Gemüse und Küchenkräutern – derartige Nachrichten erscheinen uns mittlerweile so alltäglich wie der Wetterbericht. Aber wie kann das sein – haben wir Verbraucher denn keine Rechte?
Im „Handbuch des Lebensmittelrechts“, einem Praxisleitfaden zu den über zehn Kilogramm schweren nahrungsmittelbezogenen Gesetzestexten, steht folgender Kernsatz: „Zweck des Lebensmittelrechts ist seit jeher und in allen Staaten der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden und vor Täuschung.“ Gegen diesen Satz ist nichts einzuwenden – im Gegenteil: Eindeutiger kann man das Ziel der Gesetze nicht formulieren. Dem vorsorgenden Gesundheitsschutz wird ausdrücklich Priorität eingeräumt. Und weiter heißt es dort: „Das Lebensmittelrecht ist insoweit ein Teil des besonderen Sicherheitsbzw. Ordnungs- bzw. Polizeirechts.“ Das bedeutet: Gibt es ein Lebensmittel, das geeignet ist, uns gesundheitlich zu schädigen oder über seine tatsächliche Beschaffenheit zu täuschen, dürften wir eigentlich darauf zählen, dass es mit polizeilicher Hilfe entfernt wird und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Normen des Lebensmittelrechts versprechen somit ein hohes Schutzniveau. Doch die Gesetzespraxis ist meilenweit von diesen hehren Grundsätzen entfernt.