Sieben von 16 Bundesländern haben im vergangenen Jahr allgemeine Studiengebühren eingeführt. Aber ob diese Entwicklung ein vorübergehendes Strohfeuer bleibt oder zu einem bundesweiten Flächenbrand führt, ist immer noch offen. Denn nicht nur im Hessischen Landtag, sondern auch im Bundestag gibt es eine rechnerische Mehrheit für ein gebührenfreies Hochschulstudium. Und seit der Föderalismusreform verfügt der Bund über die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Hochschulzulassung. Studiengebühren sind also nicht alternativlos – weder politisch noch rechtlich.
Doch was sind die Alternativen zu Studiengebühren? Etwa Studierende auf eine andere, vermeintlich sozialverträglichere Weise zur Kasse zu bitten, einkommensabhängig und erst nach Abschluss ihres Studiums? Genau das beinhalten die meisten Vorschläge, die angeblich „alternative“ Wege beschreiten möchten – so auch die Forderung einer „Akademikersteuer“ oder jüngst die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und der Grün-Alternativen Liste in Hamburg.1 Diese sieht vor, dass ab dem kommenden Wintersemester Studiengebühren in Höhe von 375 Euro erst nach dem Studium und ab einem Mindesteinkommen von 30 000 Euro gezahlt werden sollen.
Im Kern geht es dabei immer darum, Studierende auch an den institutionellen Kosten der Hochschulbildung zu beteiligen – und dies, obwohl sie bereits ganz überwiegend für die individuellen Kosten ihres Lebensunterhalts verantwortlich sind.