Ausgabe März 2009

Der Streit um die Kriegsverräter

Geschichtsfälschung im Dienst der Politik

Vor bald 60 Jahren, mit Anbruch des 24. Mai 1949, trat das Grundgesetz in Kraft. Damit entstand die Bundesrepublik Deutschland. Und schon jetzt werfen die kommenden Jubelfeiern ihre Schatten voraus. Doch während von einer Eventagentur im Auftrag der Bundesregierung munter Autokorsos und ein „Boulevard der Marken“ für deutsche Produkte mit „Weltgeltung“ geplant werden, 1 um die Bundesrepublik als Wirtschaftswunderland in Zeiten der Krise gebührend zu begehen, debattiert der Deutsche Bundestag – 63 Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Terrorregimes – noch immer darüber, ob einstige Opfer der Wehrmachtjustiz einer Rehabilitierung würdig sind: die sogenannten Kriegsverräter.

Der Versuch, diejenigen, die dem NS-Regime die Loyalität verweigerten, die auch den verbrecherischen Angriffskrieg nicht mehr mitmachen wollten, zu diffamieren, hat eine lange Vorgeschichte. Nach dem Krieg zog der ehemalige Major Ernst-Otto Remer unter dem Beifall Ewiggestriger durch bundesdeutsche Städte und beschimpfte die hingerichteten Verschwörer des 20. Juli 1944 als „Landesverräter“, die der deutschen Wehrmacht heimtückisch in den Rücken gefallen seien. Durch eine von dem Braunschweiger Generalstaatsanwalt Fritz Bauer erhobene Anklage wurde diesem Treiben durch das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 15. März 1952 zwar ein juristisches Ende gesetzt.

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