Bild: Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, 13.3.2026 (IMAGO / dts Nachrichtenagentur)
Gemeinsam mit der »Bild«-Zeitung machten CDU/CSU, AfD und selbst Teile der FDP gegen den vermeintlichen Habeckschen »Heiz-Hammer« der Ampel mobil: den Versuch, mit Vorgaben für die Wärmeversorgung einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Nun löst die schwarz-rote Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein und schafft das »Heizungsgesetz« ab: Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche und Jens Spahn, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU, beschwörten bei der Vorstellung der Pläne die »Freiheit«, die nun endlich im Heizungskeller wieder einzöge.
War bislang geplant, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was den Einbau reiner Öl- und Gasheizungen verunmöglicht hätte, soll diese Regelung nun der Vergangenheit angehören und durch eine »Grüngasquote« ersetzt werden. Die Verantwortung für Klimaschutz wechselt damit die Seiten – nicht mehr der Heizungseigentümer muss sich darum kümmern, sondern der Versorger, der die Brennstoffe zur Verfügung stellt. Das klingt bequem für Verbraucher, ist aber potenziell eine enorme Kostenfalle und für den Klimaschutz ein Desaster. Mit der neuen Regel dürfte es der Bundesregierung schwerfallen, ein rechtssicheres Klimaschutzprogramm zu verfassen, es droht wiederholtes rechtswidriges Handeln durch den Staat.
Schauen wir uns zunächst die praktischen Tücken der geplanten Regelung an.