Am 2. Dezember oder einige Wochen später wird gewählt, und zwar gesamtdeutsch. Denn daß noch in diesem Jahr eine derartige Wahl stattfinden wird, gilt als sicher. Alle, ob überzeugt oder resigniert, haben sich darauf eingestellt. Streit ist jedoch entbrannt, wie gewählt werden soll. Wie sehen die Varianten aus? Geht es nach den Vorschlägen der Union, so wird in nach Bundesrepublik und DDR getrennten Wahlgebieten ein gesamtdeutsches Parlament gewählt werden (648 Abgeordnete die Zahlen schwanken -: 518 BRD + 130 DDR).
Für das Gebiet der Bundesrepublik gilt das Bundeswahlgesetz. Die DDR erläßt ein inhaltlich gleiches Wahlgesetz, evtl. mit einer niedrigeren Sperrklausel (3%). Sobald die Wahllokale am Wahltag geschlossen haben, wird der Beitritt der DDR nach Art. 23 GG wirksam, der zuvor von der am 18. März 1990 gewählten Volkskammer erklärt wurde. Ihr letzter Akt! Bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung nehmen Mitglieder der bisherigen Regierung der DDR an den Beratungen der Bundesregierung teil (so Kapitel III Art. 1 des 1. Arbeitsentwurfes des 2. Staatsvertrages v. 13.6.1990). Die SPD-Führung hingegen - hierin einig mit der FDP - möchte zuvor den Beitritt der DDR nach Art. 23 GG. Letzter Termin, der für die Wirksamkeit der Erklärung der Volkskammer in Frage käme, wäre der Beginn des Wahltages.