Ungesühnte deutsche Kriegsverbrechen auf dem Balkan
Am 13. Dezember 1993 jährt sich zum 50. Mal das Massaker von Kalavrita. Einheiten der 117. Jägerdivision hatten damals bei einer sogenannten "Vergeltungsaktion" die kleine Stadt in der nördlichen Peloponnes zerstört und unter der männlichen Bevölkerung ein Blutbad angerichtet. Es ist nicht auszuschließen, daß am Rande der Trauerfeierlichkeiten auch die Frage einer Wiedergutmachung für den leidgeprüften Ort erneut gestellt wird, deren Erörterung von Bonner Seite bisher stets unter Hinweis auf die Rechtslage abgelehnt worden war. Die Wiedergutmachung von Schäden dieser Art war nämlich im (maßgeblich von dem gerissenen Banker und Adenauer-Intimus Hermann-Josef Abs ausgehandelten) sogenannten Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953 ad calendas graecas verschoben worden: Die Rückzahlung von Verbindlichkeiten, die aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs herrühren, so heißt es dort in Paragr. 5, werde "bis zur Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt" 1).
Und es ist kaum anzunehmen, daß das wieder vereinigte, größere Deutschland diese Frage von sich aus noch einmal aufgreifen wird. "Wiedergutmachung" ist auch auf einem anderen Gebiet weitgehend ausgeblieben: bei der strafrechtlichem Aufarbeitung der Kriegsverbrechen.