"Historisches Ereignis". So abgedroschen diese Formulierung wegen ihrer inflationären Verwendung auch klingen mag, in diesem Fall trifft sie zu. Vor dem Hintergrund der modernen Rechtsgeschichte, die vor 2000 Jahren in Rom ihren Anfang nahm, oder auch nur der Entwicklung des Völkerrechts seit Beginn dieses Jahrhunderts ist die Schaffung eines für Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Angriffskrieg zuständigen internationalen Strafgerichtshofes (ICC) ein historisches Ereignis. Vergleichbar mit der Gründung des Völkerbundes 1919 oder der Verabschiedung der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" vor 50 Jahren. Zwar treffen sämtliche Kritikpunkte von Menschenrechtsorganisationen, Internationalem Roten Kreuz oder Anwaltsvereinigungen an den zahlreichen Schlupflöchern und Schwachpunkten des Mitte Juli in Rom verabschiedeten ICC-Statuts völlig zu. Und mit Blick auf künftige Revisionen des Statuts ist diese Kritik auch weiterhin dringend notwendig. Dennoch gilt festzuhalten: das Ergebnis der Staatenkonferenz von Rom ist besser als der Papiertiger, der vor allem wegen des Verhaltens der USA vor und während der fünfwöchigen Verhandlungen zu Recht befürchtet werden mußte.
Der Rücktritt des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina, Christian Schmidt, soll auf Druck der USA erfolgt sein. Doch sein Rückzug markiert weniger eine neue geopolitische Konstellation als den Verlust der Glaubwürdigkeit der EU.