"Der wohl bedeutendste Fortschritt in der Verbrechensbekämpfung seit Einführung der Daktyloskopie wurde mit der DNA-Analyse, dem sogenannten 'Genetischen Fingerabdruck' erzielt", so sieht es das Polizeipräsidium Wiesbaden in einer Verschlußsache vom 23. Januar 1997. Weiter heißt es in dem Geheimpapier: "Der Personenbeweis, insbesondere ein Geständnis, gestaltet sich im Ermittlungsverfahren zunehmend schwieriger, da der Tatverdächtige mehr und mehr von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Umso größere Bedeutung kommt daher bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit dem Sachbeweis zu." Mehrere aufsehenerregende Sexualstraftaten haben im Jahre 1998 die öffentliche Debatte um den genetischen Fingerabdruck und die Einrichtung einer zentralen Gen-Identifizierungsdatei entfacht. Sicherheitspolitiker fast jeder Couleur sowie die Sicherheitspraktiker der Polizei wußten die massenmedial aufgeheizte Stimmungslage zu nutzen und haben sich des Themas mit Inbrunst angenommen.
Kurz vor dem bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) werfen Patientenschützer dem Bundesgesundheitsminister »Irreführung« vor. Die datenschutzrechtlichen Bedenken beleuchtet Ulrike Baureithel.