Ausgabe März 2000

Software als geistiges Eigentum

Weitgehend unbemerkt sowohl von den Wächtern der deutschen Sprache als auch von der politischen Öffentlichkeit erlangte ein Wort, das es wirklich nicht verdient, den Charakter einer Selbstverständlichkeit: "geistiges Eigentum". Mit dem Beitritt der Bundesrepublik zum TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation, das "handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums" regelt, erreichte es sogar offiziellen Status. 1) Daß Geistiges kein Eigentum sein kann, dafür ist das Bewußtsein weitgehend abhanden gekommen: Weder impliziert seine Nutzung den Ausschluß anderer Nutzungen noch ist es möglich, es zurückzufordern, nachdem man es einmal in Umlauf gebracht hat. "Geistiges Eigentum" ist nicht nur ein widersinniger Begriff, sondern er erzeugt auch eine Scheinklarheit hinsichtlich des Verhältnisses der Urheber geistiger Schöpfungen zu ihren Produkten. Als ob der Begriff des Eigentums, der selber doch erst durch das Recht zu begründen wäre, als quasi natürliche Erklärung für andere Verhältnisse dienen könnte. Um die Schöpfer von sprachlichen, musikalischen und bildnerischen Werken sowie von technischen Artefakten und Verfahren zu honorieren oder zu schützen, bedarf es eines derartigen Konzeptes nicht.

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Aktuelle Ausgabe April 2026

In der April-Ausgabe erinnert Hauke Brunkhorst an den großen Sozialphilosophen und langjährigen »Blätter«-Mitherausgeber Jürgen Habermas, der am 14. März 2026 gestorben ist. Im Mittelpunkt seines Lebenswerks stand die Verteidigung der Demokratie. Diese, und mit ihr die Idee eines freien Westens, wird derzeit besonders von einer Figur herausgefordert: Donald Trump. Den unkalkulierbaren Folgen des Irankriegs für die Region wie für die internationale Ordnung widmen sich Dalia Dassa Kaye sowie Nicole Deitelhoff. Robert Kagan wiederum skizziert die absehbaren kriegerischen Folgen einer durch Trump zerstörten amerikanischen Ordnung – und deren hohe Kosten für die USA selbst. Was uns Thukydides heute über den drohenden Zusammenbruch der liberalen Welt lehren kann, fragen Carlotta Voss und Daniel-Pascal Zorn. Und Nick Reimer sowie Olga Bubich erinnern an die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl vor vierzig Jahren und ihre Gegenwart im Schatten des Ukrainekrieges.

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