Ausgabe März 2000

Software als geistiges Eigentum

Weitgehend unbemerkt sowohl von den Wächtern der deutschen Sprache als auch von der politischen Öffentlichkeit erlangte ein Wort, das es wirklich nicht verdient, den Charakter einer Selbstverständlichkeit: "geistiges Eigentum". Mit dem Beitritt der Bundesrepublik zum TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation, das "handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums" regelt, erreichte es sogar offiziellen Status. 1) Daß Geistiges kein Eigentum sein kann, dafür ist das Bewußtsein weitgehend abhanden gekommen: Weder impliziert seine Nutzung den Ausschluß anderer Nutzungen noch ist es möglich, es zurückzufordern, nachdem man es einmal in Umlauf gebracht hat. "Geistiges Eigentum" ist nicht nur ein widersinniger Begriff, sondern er erzeugt auch eine Scheinklarheit hinsichtlich des Verhältnisses der Urheber geistiger Schöpfungen zu ihren Produkten. Als ob der Begriff des Eigentums, der selber doch erst durch das Recht zu begründen wäre, als quasi natürliche Erklärung für andere Verhältnisse dienen könnte. Um die Schöpfer von sprachlichen, musikalischen und bildnerischen Werken sowie von technischen Artefakten und Verfahren zu honorieren oder zu schützen, bedarf es eines derartigen Konzeptes nicht.

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Aktuelle Ausgabe Juni 2026

In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.

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