Ausgabe Mai 2000

Empfehlungen für die Neuregelung des CDU-Finanzsystems

Bericht der Herzog-Kommission vom 17. März 2000 (Wortlaut)

Auf einem der Höhepunkte der CDU-Krise hat der damalige Vorsitzende Wolfgang Schäuble drei hochrangige Persönlichkeiten - Altbundespräsident Roman Herzog, Ex-Bundesbankpräsident Hans Tietmeyer und den ehemaligen Verfassungsrichter Paul Kirchhof - darum gebeten, Vorschläge zur Reform des CDU-Finanzsystems zu erarbeiten. Mitte März haben die Prominenten ihre Empfehlungen vorgelegt. Sie selbst verstehen diese als Mindeststandards, von der Öffentlichkeit wurden sie teilweise als "rigoros" beurteilt. Wir dokumentieren im Wortlaut. D. Red.

Die Finanzausstattung der Parteien stützt sich gegenwärtig auf drei Quellen: Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuwendungen des Staates (Steuergelder). Da die Parteien vom Staat unabhängig und in der Bürgerschaft verwurzelt sein sollen, finanzieren sie sich grundsätzlich aus Mitgliedsbeiträgen und einer Vielzahl von Kleinspenden. Nachdem diese Finanzquellen aber nicht ausreichen, sieht das Gesetz eine weitere Finanzierung aus staatlichen Haushaltsmitteln und auch aus Großspenden vor. Eine Staatsfinanzierung der Parteien hat dem Bedenken zu begegnen, dass die Parteien vom Staat abhängig werden, die Ausrichtung der Partei auf die Bedürfnisse des Bürgers geschwächt und das Recht der Bürger auf politische Teilhabe nicht hinreichend wahrgenommen werden könnte.

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