Die turbulente Abstimmung im Bundesrat und der mit Kraft losgetretene Wahlkampf lassen es in den Hintergrund treten: Deutschland belegt bei Regelungen des humanitären Zuwanderungsrechts im internationalen, vor allem europäischen Vergleich bereits jetzt einen der hinteren Plätze. Inhaltlich stritten die bundesdeutschen Parteien zuletzt noch um Familienzusammenführung sowie nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe. Die kleinkarierte Debatte um das Nachzugsalter und die vom neuen Gesetz vorgesehene Zwölf-Jahres-Grenze lässt Deutschland in der Tat hinter den europäischen Nachbarn herhinken. Umgekehrt die Diskussion um die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe: Hier hat das im Bundesrat mit knapper (und weiterhin umstrittener) Mehrheit verabschiedete Gesetz erstmals den Anschluss an europäische, ja internationale Standards gesucht. Für beide Aspekte bestehen längst europäische Richtlinienvorschläge zur Angleichung der nationalen Regelungen. Sie betonen sowohl den Flüchtlings- als auch den Familienschutz in sehr viel stärkerem Maße als das bestehende deutsche Recht.
Es ist mehr als nur eine Zahl, es ist eine Mahnung: 8372 muslimische Jungen und Männer wurden am 11. Juli 1995 in Srebrenica, einem Ort im Osten Bosnien und Herzegowinas, getötet.