Ausgabe Februar 2004

Universität in Bewegung:

Fünf Tabus in der aktuellen Bildungsdiskussion

In diesen Tagen fällt es schwer, noch an die Reformierbarkeit der deutschen Universitäten zu glauben. So hat in Hessen die jüngste Gesetzesvorlage der Regierung Koch, mit der, wie bei ähnlichen Vorhaben in anderen Bundesländern auch, die Verwaltungsgebühren in der Regelstudienzeit generell erhöht und "Strafgebühren" für Langzeitstudierende eingeführt werden sollen, zu anhaltenden Protesten der Studierenden und zu heftigen politischen Auseinandersetzungen geführt. Dabei gehen sowohl die Gesetzesvorlage als auch der Widerstand an der eigentlichen Problematik völlig vorbei. Im Vergleich zu dem, was in anderen Ländern, wie etwa in der Volksrepublik China oder in den Vereinigten Staaten, an Studiengebühren schon bezahlt werden muss (die Regierung Blair plant Gebühren von jährlich 4000 Euro), dreht sich die hessische Aufregung um ein Taschengeld von 100 Euro pro Jahr. Für Langzeitstudierende sind zudem großzügige Verlängerungen der Regelstudienzeit vorgesehen, wenn sie Elternzeiten nachweisen können oder ihr Studium durch Geldverdienen finanzieren müssen.

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