Ausgabe Juni 2007

Gesetzloses Wunder

Vom Sinn der Gnade

Dass in der gereizten Debatte um den Fall Christian Klar auch alte Rechnungen beglichen wurden, ist offensichtlich. Aus der „bleiernen Zeit“, dem „deutschen Herbst“, wirken politische Leidenschaften und persönliche Erfahrungen nach, die schwer auf den Begriff zu bringen sind. Die Historisierung der Vereinigung mit dem sonderbaren Namen Rote Armee Fraktion hat erst begonnen. Immerhin lässt sich genau sagen, worauf die Gnadensache Klar zurückgeht. Am 12. Dezember 2001 strahlte der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg ein Fernsehinterview aus, das Günter Gaus mit dem ehemaligen RAF-Mitglied Klar in der Haftanstalt geführt hatte: Der Gefangene, beladen mit der toten Zeit von damals achtzehn Jahren, sprach stockend und inhaltsarm, wirkte unkonzentriert und fahrig; und Gaus, weiß Gott ein erfahrener Journalist, hatte zusehends Mühe, das Gespräch in Gang zu halten. Später legte er seinem Interviewpartner ein Gnadengesuch nahe. Ein solches ging denn auch beim damaligen Bundespräsidenten Rau ein – und wurde nun von dessen Nachfolger Horst Köhler abgelehnt. Natürlich haben Sie und ich dazu eine Meinung, und zwar eine ganz entschiedene. Doch nicht um die soll es hier gehen, sondern um den Sinn der Gnade. Das Nachdenken darüber ist in den Scharmützeln der Tagespolitik ein bisschen zu kurz gekommen.

Nach altem magischem Rechtsdenken galt die Strafe nicht in erster Linie dem Täter, sondern der Wiederherstellung der gottgewollten Ordnung.

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