"Historisches Ereignis". So abgedroschen diese Formulierung wegen ihrer inflationären Verwendung auch klingen mag, in diesem Fall trifft sie zu. Vor dem Hintergrund der modernen Rechtsgeschichte, die vor 2000 Jahren in Rom ihren Anfang nahm, oder auch nur der Entwicklung des Völkerrechts seit Beginn dieses Jahrhunderts ist die Schaffung eines für Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Angriffskrieg zuständigen internationalen Strafgerichtshofes (ICC) ein historisches Ereignis. Vergleichbar mit der Gründung des Völkerbundes 1919 oder der Verabschiedung der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" vor 50 Jahren. Zwar treffen sämtliche Kritikpunkte von Menschenrechtsorganisationen, Internationalem Roten Kreuz oder Anwaltsvereinigungen an den zahlreichen Schlupflöchern und Schwachpunkten des Mitte Juli in Rom verabschiedeten ICC-Statuts völlig zu. Und mit Blick auf künftige Revisionen des Statuts ist diese Kritik auch weiterhin dringend notwendig. Dennoch gilt festzuhalten: das Ergebnis der Staatenkonferenz von Rom ist besser als der Papiertiger, der vor allem wegen des Verhaltens der USA vor und während der fünfwöchigen Verhandlungen zu Recht befürchtet werden mußte.
25 Jahre nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und dem von den USA ausgerufenen »War on Terror« sind dschihadistische Gruppen Teil eines expandierenden Konfliktgeschehens, während das Instrumentarium des Antiterrorkriegs weiter Anwendung findet, auch über die Terrorbekämpfung hinaus – als Bestandteil einer neuen globalen Sicherheitskultur des »Rechts des Stärkeren«.