Ausgabe Juni 1999

Die Alibigesetze des Krieges

"Ihr seid der Ansicht, daß der Krieg notwendig ist? Sehr schön. Wer den Krieg predigt, wird in eine eigene Sturmlegion eingereiht - und dann vorwärts Marsch, zur Attacke, an die Spitze der ganzen Armee." Alphonse Karr (1808-1890) "Vorsitzender Dr. Schmid (SPD): Ich rufe auf Artikel 29b in der Fassung der ersten Lesung des Hauptausschusses: 'Handlungen, die in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Krieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.' [...] Die 'Ächtung des Krieges' für sich allein (geht) nicht so weit [...] wie die Bestimmung dieses Absatzes. Eine Reihe von Staaten, die dem Kriegsächtungspakt beigetreten sind, haben nicht daran gedacht, ihre Wehrmacht abzuschaffen, während unser Text über negative Maßnahmen wirklich noch hinausgeht. Renner (KPD): Sie wollen doch nicht behaupten, daß mit dieser Fassung die Bildung eines Heeres für Westdeutschland abgelehnt ist? Vorsitzender Dr. Schmid: Die Fassung geht noch weiter. Sogar sogenannte Wehrsportvereine sind damit abgelehnt."

Der Vorsitzende Dr. Schmid war Carlo Schmid, und es war die 29. Sitzung des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rats am Mittwoch, den 5. Januar 1949. Damals gab es auch noch eine KPD - bis Kanzler Adenauer sie 1956 durch das Bundesverfassungsgericht verboten bekam.

Juni 1999

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