Ausgabe September 2000

Die EU will den Zugang zu Umweltinformationen einschränken

In der EU-Kommission wird gegenwärtig daran gearbeitet, das im Vertrag von Amsterdam (AV) in Artikel 255 verbriefte Recht eines jeden EU-Bürgers auf Zugang zu den Dokumenten der EU-Gremien entscheidend einzuschränken. Mit dieser Meldung wandte sich das Europäische Umweltbüro (European Environmental Bureau, EEB), der Spitzenverband der europäischen Umweltverbände mit Sitz in Brüssel, Anfang dieses Jahres alarmierend an die Öffentlichkeit. John Hontelez, Generalsekretär des EEB, sah in den Plänen der Kommission einen Verstoß gegen die auch von der EU unterzeichnete Århus-Konvention. Hontelez charakterisierte das Vorhaben der Kommission als "Mauerbau rund um die Arbeits- und Gesetzgebungsverfahren der EU". Sollte der Verordnungsentwurf in der von der Kommission erarbeiteten Form auch von Rat und Parlament der EU gebilligt werden, wäre dies nicht nur ein deutlicher Schritt zurück hinter die Zielsetzungen des AV, sondern hinter die mit der Århus-Konvention eingegangene Verpflichtung, Information und Partizipation im Politikbereich Umwelt zu modernisieren.

Ein verbesserter Informationsfluss zwischen Behörden und Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Beitrag für mehr Akzeptanz und Glaubwürdigkeit und nicht zuletzt Legitimität der Umweltpolitik.

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