Ausgabe Dezember 2000

Zwangsarbeit: Verantwortung im Konditional

Die hiesige Presse berichtet von den Plänen einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten, die in die USA reisen wollen, um bei der Durchsetzung von Rechtssicherheit für deutsche Konzerne gegen die Klagen von NS-Opfern behilflich zu sein. Sie verstehen diesen Schritt als Beitrag, um die Auszahlung der vereinbarten "humanitären" Leistungen vor allem an NS-Zwangsarbeiterinnen und -Zwangsarbeiter zu beschleunigen. Ohne "Rechtssicherheit" kein Geld - so ist es in den Verhandlungen tatsächlich festgelegt worden. In der Stiftungserklärung der deutschen Industrie hatte es ursprünglich geheißen, man wolle im September 1999 mit den finanziellen Zuwendungen beginnen. Eile ist also heute mehr als geboten. Demnach ein richtiger, vielleicht sogar notwendiger Schritt?

Unterstützung in Sachen Rechtssicherheit hat die deutsche Wirtschaft zweifellos nötig. Sehen wir von den Schwierigkeiten der Anwälte einmal ab, trotz intensiver Bemühungen alle NS-Opfer rechtzeitig vom Verzicht auf den Klageweg zu überzeugen, gibt es gerade im politischen Spektrum der USA Vorbehalte, den Rechtsweg zu blockieren. Etliche US-Politiker monieren beispielsweise, daß deutsche Versicherungen in der Bundesstiftung ein geschütztes Plätzchen gefunden haben.

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