Die turbulente Abstimmung im Bundesrat und der mit Kraft losgetretene Wahlkampf lassen es in den Hintergrund treten: Deutschland belegt bei Regelungen des humanitären Zuwanderungsrechts im internationalen, vor allem europäischen Vergleich bereits jetzt einen der hinteren Plätze. Inhaltlich stritten die bundesdeutschen Parteien zuletzt noch um Familienzusammenführung sowie nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe. Die kleinkarierte Debatte um das Nachzugsalter und die vom neuen Gesetz vorgesehene Zwölf-Jahres-Grenze lässt Deutschland in der Tat hinter den europäischen Nachbarn herhinken. Umgekehrt die Diskussion um die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe: Hier hat das im Bundesrat mit knapper (und weiterhin umstrittener) Mehrheit verabschiedete Gesetz erstmals den Anschluss an europäische, ja internationale Standards gesucht. Für beide Aspekte bestehen längst europäische Richtlinienvorschläge zur Angleichung der nationalen Regelungen. Sie betonen sowohl den Flüchtlings- als auch den Familienschutz in sehr viel stärkerem Maße als das bestehende deutsche Recht.
Oberflächlich betrachtet, läuft für Moldau derzeit vieles in die richtige Richtung. Das kleine Land zwischen Rumänien und der Ukraine genießt eine Aufmerksamkeit, die ihm über Jahrzehnte verwehrt geblieben ist.