Ausgabe August 2004

Volksbefragung als Gründungsakt

Die Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) litten aufgrund nationaler Selbstbefangenheit an europapolitischer Themenarmut. Daher kam vielen Politikern die Debatte über eine Volksabstimmung zur ausgearbeiteten, aber noch nicht ratifizierten europäischen Verfassung gerade recht. Bedauerlich für die viel beschworene Demokratiefrage der Europäischen Union (EU) ist allerdings, dass die plakative Zuspitzung auf ein Ja oder Nein zu einer Verfassung völlig unangemessen erscheint. Denn: Eine Volksabstimmung ist eine höchst bedeutsame Form demokratischer Legitimation und Partizipation; sie beansprucht und symbolisiert wie kein anderes demokratisches Verfahren die republikanische Verbundenheit der Bürgerinnen und Bürger und muss als Grundsatzdebatte über die Demokratie und die Staatsziele behandelt werden. Die Debatte um ihre Angemessenheit im simplen Schema eines auch noch parteipolitisch okkupierten "dafür" oder "dagegen" verunglimpft die demokratische Bedeutung, die eine solch anspruchsvolle Willensäußerung des Souveräns hat.

Im Allgemeinen vollzieht das Volk durch repräsentative Verfahren (Wahlen) die demokratische Legitimation der Politik.

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