Ausgabe August 2004

IStGH: Ausnahme und Regel

Am 23. Juni 2004 scheiterte die Bush- Regierung beim erneuten Versuch, Teilnehmern von UN-Friedensmissionen Immunität vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zu gewähren. Die Vereinigten Staaten zogen ihren Antrag auf Verlängerung der Resolutionen 1422 und 14871 des UN-Sicherheitsrats zurück, um einer Abstimmungsniederlage im Weltsicherheitsrat vorzubeugen. Der amerikanische UN-Botschafter James B. Cunningham begründete dies damit, dass man "eine langwierige und Uneinigkeit stiftende Debatte vermeiden" wolle. Noch am Vorabend hatte die US-Delegation versucht, einen Kompromiss anzubieten. Danach sollte die Ausnahmeregelung nur noch für ein weiteres Jahr vom UN-Sicherheitsrat genehmigt werden. Aus Diplomatenkreisen war zu erfahren, die USA hätten eine Garantieerklärung angeboten, im Juni 2005 keine erneute Verlängerung der Immunitätsregelung anzustreben.

Das Scheitern des Resolutionsentwurfes ist ein kleiner Erfolg für den internationalen Menschenrechtsschutz. Zahlreiche Mitglieder des Sicherheitsrates waren offensichtlich nicht mehr bereit, US-Soldaten oder anderen Angehörigen von Staaten, die dem Statut des IStGH bisher nicht beigetreten sind, Straffreiheit vor dem Gerichtshof in Den Haag einzuräumen. Frankreich, Deutschland, Spanien, Brasilien, Chile und China hatten ihre Enthaltung öffentlich angekündigt; Rumänien und Benin gaben ebenfalls zu erkennen, sich enthalten zu wollen.

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