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In Deutschland erregt derzeit die Forderung nach einer Übergewinnsteuer die Gemüter. Gelten soll sie für alle über die üblichen Gewinne hinausgehenden Profite, die derzeit von den Nutznießern der aktuellen Krise der fossilen Energieversorgung eingefahren werden. Mit den Einnahmen könnten dann Entlastungsmaßnahmen für sozial und unternehmerisch besonders hart Betroffene finanziert werden. Im Zentrum stehen dabei die Unternehmen der Energiewirtschaft und Mineralölkonzerne, die aus der aktuellen Krise Extraprofite kassieren. Es geht um die Übergewinne, die sich infolge der Gaspreisexplosion nicht zufällig, sondern aus dem bisher auch von der EU gewollten Strompreissystem ergeben: Die Regulierung der Strompreisbildung in der EU folgt dem sogenannten Merit-Order-Prinzip. Es bestimmt, dass die Kraftwerke in der Reihenfolge ihrer Produktionskosten eingesetzt werden. Je nach den zusätzlichen Kosten der Stromproduktion (Grenzkosten) sind das zuerst die Anlagen für erneuerbare Energien mit Null-Grenzkosten, danach Atomkraftwerke und schließlich Kohlekraftwerke. Den Strompreis bestimmen dabei die Kraftwerke mit den höchsten Grenzkosten. Das sind derzeit aber die zugeschalteten Gaskraftwerke, weshalb der enorm gestiegene Gaspreis voll auf die Strompreise durchschlägt – wovon wiederum die Betreiber der kostengünstig produzierenden Wind- und Sonnenkraftwerke sehr profitieren. Genau die so entstandenen unverdienten Gewinne sollen abgeschöpft werden.