Bild: Die Richter:innen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vor der Verhandlung des von Südafrika gegen Israel angestrengten Völkermordverfahrens, 11.1.2024 (IMAGO / ANP / Remko de Waal)
Von den zahlreichen Kriegs- und Krisenbrennpunkten der Gegenwart, von der Ukraine über Iran bis zum Sudan, erregt wohl keiner so sehr die Gemüter wie der Israel-Palästina-Konflikt. Und fast immer taucht dabei der Vorwurf des »Genozids« gegenüber Israel auf.
Die Leichtfertigkeit, mit der heute der Genozid-Begriff gegenüber Israel gebraucht wird, steht für Geschichtsvergessenheit, aber auch für Desinteresse an der komplexen Lage in der Nahost-Region. Sag mir, wie du zu Palästina stehst, und ich sage dir, wer du bist –und ob du zu den Guten gehörst, lautet die Gretchenfrage, gerade auch in einem Teil der deutschen Linken.1 Der Genozid-Vorwurf hat dabei offenbar die Qualität eines Identitätsankers, der gerade politisch teilweise ahnungslosen Menschen dazu dient, ein stabiles Selbstbild oder auch die ersehnte kollektive Identität auszubilden.
Angesichts der enormen rechtlichen wie moralischen Gewichtigkeit des Genozid-Vorwurfs kommt es aber vor allem auf eine gewissenhafte Prüfung der rechtlichen Lage an – was keineswegs gleichbedeutend ist mit einem Leugnen von Kriegsverbrechen oder gar des ungeheuren Leids im Gazastreifen. In einem zweiten Schritt gilt es dann zu prüfen, was die rechtliche Lage für das deutsch-israelisch-palästinensische Verhältnis bedeutet.
Also zunächst zu Punkt eins, der rechtlichen Lage.