Bild: Pflegekraft schiebt eine Person im Rollstuhl in einem Flur in einem Altenheim im Landkreis München, 14.1.2025 (IMAGO / Sven Simon)
Es gab einmal einen Gesundheitsminister, den man in der Liste der Aufzurufenden immer vergisst. Er war wahrlich kein Entertainer wie seine Nachfolger Jens Spahn (CDU) oder Karl Lauterbach (SPD), und er hatte das Glück, nicht durch die Pandemie führen zu müssen. Nicht zum Sparkommissar abkommandiert, hielt er, konservativ gestimmt, die in seiner Amtszeit schwierige ethische Debatten wie die Sterbehilfe unterm Deckel. Von einem seiner freidemokratischen Vorgänger, Philipp Rösler, hatte er allerdings gelernt, dass man die zu seinem Ressort gehörende Pflege nicht vernachlässigen darf – bei Strafe des Untergangs. Diesem seit November 2025 dem Deutschen Roten Kreuz vorstehenden Hermann Gröhe (CDU) verdankt die Republik die drei Pflegestärkungsgesetze (PSG) aus einer Zeit, als es zwar »nur« um die drei Millionen Pflegebedürftige gab, aber schon absehbar war, dass sich da eine veritable Herausforderung abzeichnete.
An Gröhes drei Gesetzen konnte man im Einzelnen einiges aussetzen, vor allem die gravierenden Unterschiede zwischen ambulanter und stationärer Pflege. Aber sie haben die Pflegeleistungen flexibilisiert und an die Bedürfnisse der Betroffenen angepasst. Die eigentliche »Pflegerevolution« aber war, dass im PSG III auch Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung aufgenommen wurden: Seit Januar 2017 haben daher Menschen mit Demenz oder ähnlichen Einschränkungen endlich Zugang zum Pflegesystem.