In Verbindung damit, daß der Gesundheitszustand Michail Sergejewitsch Gorbatschows es unmöglich macht, die Aufgaben des Präsidenten der UdSSR auszuüben und daß in Übereinstimmung mit dem Artikel 127/7 der Verfassung der UdSSR die Vollmachten des Präsidenten der UdSSR an den Vizepräsidenten Gennadi Iwanowitsch Janajew übergegangen sind:
- mit dem Ziel, die tiefe und allseitige Krise, die politische, zwischennationale und zivile Konfrontation sowie das Chaos und die Anarchie, die das Leben und die Sicherheit der Bürger der Sowjetunion, die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit, die Freiheit und Unabhängigkeit unseres Vaterlandes bedrohen, zu überwinden;
- ausgehend von den Resultaten des gesamtnationalen Referendums über den Erhalt der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken;
- geleitet von den lebenswichtigen Interessen der Völker unserer Heimat und aller sowjetischen Menschen erklären wir:
1. In Übereinstimmung mit dem Artikel 127/3 der Verfassung der UdSSR und des Artikels 2 des Gesetzes der UdSSR "Über das rechtliche Regime des Aufnahmezustands" und eingehend auf die Forderungen breiter Schichten der Bevölkerung nach der notwendigen Ergreifung der entschiedensten Maßnahmen zur Verhütung eines Abgleitens der Gesellschaft in eine gesamtnationale Katastrophe, zur Bewahrung von Gesetzlichkeit und Ordnung, in einzelnen Gebieten der UdSSR für die Frist von sechs Monaten ab dem 19. August 1991 von 4.00 Uhr Moskauer Zeit an, den Ausnahmezustand zu verhängen;
2. Festzustellen, daß auf dem gesamten Territorium der UdSSR die Verfassung der UdSSR und die Gesetze der UdSSR unbedingte Oberhoheit haben;
3. Zur Leitung des Landes und zur effektiven Durchführung des Regimes des Ausnahmezustands ein Staatliches Komitee für den Ausnahmezustand in der UdSSR in folgender Zusammensetzung zu bilden: O. D. Baklanow, Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Verteidigungsrates der UdSSR; W. A. Krjutschkow, Vorsitzender des KGB der UdSSR; W. S. Pawlow, Premierminister der UdSSR; B. K. Pugo, Innenminister der UdSSR; W. A. Starodubzew, Vorsitzender der Landwirtschaftsunion der UdSSR; A. I. Tisjakow, Präsident der Assoziation der staatlichen Unternehmen und Objekte für Industrie, Bauwesen, Transport und Nachrichtenwesen der UdSSR; D. T. Jasow, Verteidigungsminister der UdSSR, und G. I. Janajew, Vizepräsident der UdSSR;
4. Festzustellen, daß die Entscheidungen des Staatlichen Komitees für den Ausnahmezustand der UdSSR zur strikten Ausführung durch alle Macht- und Regierungsorgane, verantwortliche Personen und Bürger des gesamten Territoriums der Union der UdSSR verbindlich sind. G. Janajew, W. Pawlow, O. Baklanow